Liebing: Nach Eingeständnis der Bundesministerien: CCS-Länderklausel muss kommen!
Schleswig-Holstein hatte dort das Fehlen einer wirksamen Länderklausel kritisiert, die den Ländern das Recht zugestehen soll, selbst zu entscheiden, ob CO 2 gespeichert werden soll oder nicht. Liebing lobte, dass die Landesregierung ihre Kritik konsequent vorgetragen habe. Daraufhin hatten die Vertreter der Bundesministerien eingestehen müssen, dass der Verweis auf geltendes Recht der Raumordnung keine wirksame Länderklausel sei.
„Da diese Länderklausel aber mehrfach von der Bundesregierung zugesagt wurde, muss diese Zusage eingehalten und die Länderklausel eingeführt werden", erklärte Liebing abschließend.