Änderung des Landesfischereigesetzes - Hobby-Angler drohen Strafen

26.09.2018

Klaus Jensen, MdL: Vorgaben der EU müssen für alle Seiten zufriedenstellend umgesetzt werden

In seinem heutigen (26. September 2018) Debattenbeitrag zur Änderung des Landesfischereigesetzes erklärte der fischereipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Jensen:

„Im vergangenen Jahr hat die EU erstmals per Verordnung Tagesfangbegrenzungen in der Freizeitfischerei auf Dorsch in der Ostsee eingeführt. Diese Beschränkungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und damit auch unmittelbar für jeden Angler. Dadurch sind erstmals auch neben der Berufsfischerei, die eine Quotenregelung schon lange kennt, die Freizeitfischer von einem Limit betroffen.“

Aufgrund des EU-Rechts sei eine wirksame Kontrolle bei Verstößen gegen das Tagesfanglimit bisher nicht möglich gewesen und auch in der nationalen Gesetzgebung sei dies nicht geregelt - ein wesentlicher Grund für die jetzt anstehende Gesetzesänderung, um den Vorgaben der EU Rechnung zu tragen. Die Änderung ermögliche wirksame Sanktionsmöglichkeiten. Neben den Fischereiaufsichtsbeamten werden auch den Assistentinnen und Assistenten die gesetzlichen Rechte zur Kontrolle zugestanden, ohne dass zusätzliches Personal erforderlich sei.

„Im Rahmen der Beratungen zu dieser Gesetzesänderung ist es gelungen, eine flächendeckende Kontrolle des Fahrtverlaufs eines Angelkutters zu verhindern“, so Jensen.

Abgesehen von den datenschutzrechtlichen Bedenken habe dies die Angler unter Generalverdacht gestellt und sei von den Betroffenen auch vehement abgelehnt worden. Aber dafür seien Anhörungen und Gespräche mit allen Beteiligten schließlich da, um ein Gesetzesvorhaben besser zu machen.

Dass die Freizeitfischer nicht begeistert von den Fangbeschränkungen und der Sanktionierung bei Verstößen seien, sei verständlich.

„Aber zum einen sind wir gehalten, EU-Recht umzusetzen, zum anderen erreichen die Fangmengen der Freizeitfischer nach Untersuchungen des Thünen-Institutes annähernd die der Berufsfischer – also müssen bei knappen Beständen wie beim Dorsch – auch beide zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände beitragen“, so der Abgeordnete.

„Zu Recht darf erwartet werden, dass bei einer zukünftigen Erhöhung der Fangquoten beide Seiten gleichermaßen davon profitieren. Denn eines ist klar: Auch die Kutterfischerei hat eine erhebliche touristische und damit wirtschaftliche Bedeutung für die Ostseeküste. Ich hoffe, dass die Fischereiminister der EU dies bei der anstehenden Quotenfestlegung auch angemessen berücksichtigen.“

Zum Schluss ging Jensen noch kurz auf den zweiten Artikel des Gesetzentwurfs ein, der eine kleine Änderung des Landesnaturschutzes beinhaltet. Diese sei auf Grund einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich, um die Naturparks in ihrer jetzigen Form gesetzlich abzusichern. Ansonsten würde der Koalitionsvertrag festlegen, dass dieses Gesetz nicht angefasst werden sollte, weil in Teilen keine Einigung vorherrscht.

„Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf einstimmig beschlossen, und das sollten wir heute auch tun“, so Jensen.