Integration braucht Kommunikation und Entscheidungen

15.06.2016

Der Vorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, und die
 integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow,
 haben nach der heutigen Fachkonferenz mit Vertretern von Kommunen und
 Verbänden von der Landesregierung zügige Entscheidungen und konsequentes
 Handeln gefordert.

„Der nächste Flüchtlingsgipfel darf unmöglich erst im Herbst stattfinden.
 Dazu ist der Handlungsdruck zu groß. Die Verweigerungshaltung der
 Landesregierung schadet der Integration und kostet bares Geld“, erklärte
 Liebing in Kiel.

 Die heutige Konferenz habe gleich in mehreren Bereichen dringenden
 Handlungsbedarf aufgezeigt.
„Die Kommunen hängen in der Luft. Während der Innenminister sich weigert,
 mit ihnen zu reden, wird die Rechnung immer teurer. Sie warten händeringend
 auf eine Entscheidung der Albig-Regierung, ob sie das – nicht
 zustimmungspflichtige - vom Bund angekündigte Wohnortzuweisungsgesetz
 anwenden wird. Für die CDU ist klar: Dieses Gesetz muss in
 Schleswig-Holstein angewandt werden. Für die Kommunen ist die Möglichkeit,
 auch anerkannten Asylbewerbern einen Wohnsitz zuzuweisen existentiell.
 Außerdem ist es nicht hinnehmbar, dass Asylbewerber in einigen Städten noch
 immer in Turnhallen untergebracht sind, während in anderen Regionen
 vorgehaltener Wohnraum leer steht“, so Liebing.

 Für die Verteilung innerhalb Schleswig-Holsteins müsse in Abstimmung mit den
 Kommunen ein landesweit geltender geordneter Prozess vereinbart werden, der
 einen Kostenausgleich beinhalte. „Nur wenn das klappt, kann von den Kommunen
 vorgehaltener freier Wohnraum prioritär belegt werden. Diese Koordinierung
 können die Kommunen unmöglich wie von Innenminister Studt gefordert, selbst
 übernehmen. Ich erwarte deshalb von Innenminister Studt, dass er diesen
 Abstimmungsprozess mit den Kommunen unverzüglich in die Wege leitet“, so
 Liebing.

 Ein weiterer dringend zu klärender Punkt sei der Verbleib in
 Aufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften.

„Die beschleunigte Verfahrensbearbeitung führt dazu, dass anerkannte
 Asylbewerber auf die Kommunen verteilt werden, die noch nicht einmal erste
 Sprach- und Integrationskurse absolviert haben. Damit sind die
 ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer in den Kommunen völlig überfordert“, so
 Damerow.

 Die CDU fordere auch für anerkannte Asylbewerber einen Mindestaufenthalt von
 drei Monaten in Einrichtungen des Landes. Dort könnten die ersten
 Sprach- und Integrationskurse viel effektiver in entsprechenden Gruppen
 absolviert werden. Für Kinder seien entsprechende Bildungs- und
 Betreuungsangebote sicher zu stellen. Auch könne die Arbeitsagentur mit
 ersten Maßnahmen bis hin zur Einleitung der Anerkennung von
 Berufsabschlüssen beginnen. „Unser Ziel ist, dass anerkannte Asylbewerber
 zum Zeitpunkt der Verteilung auf die Kommunen bereits über grundlegende
 Integrationsvoraussetzungen verfügen.
 Das Ziel der Landesregierung kennen wir nicht“, so Damerow.

 Weiterer Handlungsbedarf bestehe bei der Ausstattung der Ausländerbehörden
 in den Kreisen und Kreisfreien Städten. Auf sie kämen durch das
 Integrationsgesetz weitere Aufgaben zu. „Ebenso muss die Landesregierung den
 Kommunen klar sagen, ob sie die Integrationspauschale in Höhe von 2.000 Euro
 dauerhaft auch für die Zuweisung anerkannter Asylbewerber zahlen will. Diese
 wird bislang nur gezahlt, wenn noch nicht anerkannte Asylbewerber an die
 Kommunen verteilt werden. Nach der Beschleunigung der Verfahren durch das
 BAMF wird dies jedoch immer seltener der Fall sein“, so Liebing.

 Integration setze voraus, dass die Kräfte auf die Flüchtlinge mit
 Bleibeperspektive und anerkannte Flüchtlinge konzentriert werden, während
 diejenigen ohne Bleibeperspektive schneller in ihre Heimat zurück geschickt
 werden. Dazu gehöre auch die Erklärung der drei nordafrikanischen Staaten
 Algerien, Marokko und  Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten, erklärte
 Liebing. Er forderte die Landesregierung auf, dem vom Deutschen Bundestag
 beschlossenen Gesetz im Bundesrat am kommen den Freitag zuzustimmen. Ein
 Scheitern des Gesetzes wäre verantwortungslos, es wäre ein falsches Signal
 in diese drei Länder hinein. Gerade angesichts der jetzt noch stattfindenden
 Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern müsse Ministerpräsident Albig
 sich seiner Verantwortung stellen und die bisher angekündigte Verweigerung
 aufgeben, forderte Liebing.