Schleswig-Holstein muss die Chancen des Integrationsgesetzes nutzen

22.07.2016

Astrid Damerow zu TOP 47 und 50: Schleswig-Holstein muss die Chancen des
Integrationsgesetzes nutzen und die Wohnortzuweisung schnell umsetzen

Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid
Damerow, hat anlässlich der heutigen (22. Juli 2016) Landtagssitzung ihre
Forderung nach einer Wohnsitzzuweisung für anerkannte Asylbewerber
bekräftigt:
„Es ist wichtig, dass das Integrationsgesetz die Möglichkeit der
Wohnortzuweisung eröffnet. Und die Kommunen in Schleswig-Holstein warten
händeringend auf eine Umsetzung im Land. Ich kann es deshalb nicht
nachvollziehen, dass die Landesregierung hier noch keinen konkreten
Umsetzungsvorschlag vorgelegt hat. Das Integrationsgesetz ist schließlich
nicht überraschend vom Himmel gefallen“, erklärte sie in ihrer zu Protokoll
gegebenen Rede.
Damerow wies darauf hin, dass die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft begrenzt sei. Deshalb sei es wichtig
sicherzustellen, dass die Herausforderungen, die die Integration mit sich
brächten, gleichmäßig verteilt würden. Nur so werde man hier dauerhaft
erfolgreich sein.
„Ich kann nachvollziehen, dass es viele Menschen, die zu uns kommen, in
Richtung der größeren Städte zieht. Allerdings erhöht dies die Gefahr der
Überforderung und der Bildung von Ghettos. Hier müssen wir aktiv
gegensteuern“, so die CDU-Abgeordnete.
Damerow forderte die Landesregierung auf, zügig in Absprache mit der
kommunalen Familie die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um auch in
Schleswig-Holstein entsprechende Wohnsitzzuweisungen vornehmen zu können. Je
länger sich die Landesregierung hier verweigere, desto schwieriger werde die
Lage für die Kommunen.