Klimawandel, Schadstoffeinträge, schwindende Fischbestände, pandemie-bedingte Störungen der Wertschöpfungsketten, die Überalterung der Flotte, Nachwuchssorgen, gestiegene Treibstoffkosten sowie zunehmende Fraßschäden durch Kormoran und Fischotter sorgen für erhebliche Existenzängste innerhalb der Fischereibranche. Ohne die Arbeit unserer Fischereibetriebe würden wir auf die Produktion regional verfügbarer Nahrungsmittel vor der „eigenen Haustür“ verzichten. Ein solcher Verzicht erscheint in Anbetracht der Diskussion zur Ernährungssicherheit bzw. zur Selbstversorgung mit gesunden, regional erzeugten Lebensmitteln unverantwortlich und nicht zukunftsgerichtet!
Echte Hoffnung in der Fischerei bot einzig die im Windenergie-auf-See-Gesetz verankerte Fischereikomponente, die ursprünglich 5 Prozent der jährlichen Erlöse aus
der Versteigerung von Offshore-Flächen ausmachte. Ausdrücklich sind diese Mittel ursprünglich als Kompensation für den Verlust von Fanggebieten vorgesehen
gewesen. Die Fischerei und wir hier im Land haben gehofft, mit diesen Mitteln den Berufsstand umfassend und systematisch für die Zukunft fit machen zu können: durch Investitionsförderungen in umweltschonende, nachhaltigere Fangtechniken, die dringende Modernisierung der Fangflotte und die Schaffung von Ausstiegsmodellen. Doch leider scheint in dieser so wichtigen, ja existenzentscheidenden Sache, wieder
nach dem altbekannten Muster verfahren worden zu sein:
Zuerst gibt es Ankündigungen und Versprechungen, dann werden Hoffnungen geschürt, doch am Ende bleiben Enttäuschung und Verwirrung bei den Betroffenen.
Das hat absolut nichts mit Planungssicherheit zu tun! Für das Jahr 2024 wurde die Fischereikomponente bereits um 80 Prozent gekürzt. Für die Jahre 2025 und 2026
sieht der Bundeshaushalt nur noch je 100 Millionen für die Fischerei sowie die Meeresschutzkomponente vor. Für die Meeresschutzkomponente ist die neueste
Entwicklung seit gestern die Überführung der Mittel in eine Bundesstiftung. Und das ist noch nicht alles: Darüber hinaus ist zu befürchten, dass diese Mittel an
der Fischerei vorbei in die Strukturen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fließen werden. Dieser Politikstil, verehrte Kolleginnen und
Kollegen, sorgt für Frustration, Resignation und Wut bei den Fischerinnen und Fischern.
Wie beim Fischereitag vom Verband sehr deutlich klargemacht wurde, ist nicht von der Hand zu weisen, dass, wenn es so weitergeht, demnächst in der Verwaltung der
Fischerei deutlich mehr Menschen beschäftigt sein werden als in der Fischerei selbst, und das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf nicht passieren.
Anfang des Jahrtausends bestand die deutsche Flotte noch aus 1.275 Küstenfischereibetrieben. 2020 waren es noch 644 Betriebe - eine Halbierung
innerhalb von weniger als 20 Jahren, Tendenz weiter fallend. Noch gravierender sind die Teichwirtschaften und Aquakulturen betroffen!
Auf der Norddeutschen Fischereikonferenz in Cuxhaven wurde der „Zukunftspakt Küstenfischerei 2050“ unterzeichnet. Hier haben sich Politik, Fischerei, Wirtschaft
und Tourismus gemeinsam stark gemacht für die Zukunft der Küstenfischerei entlang der gesamten Nordseeküste. Inzwischen haben die beiden Kreistage in Nordfriesland sowie Dithmarschen dazu Beschlüsse gefasst und unterstützen diesen Zukunftspakt.
Das ist ein starkes Signal für die Zukunft der deutschen Küstenfischerei!
Die Finanzmittel aus der „Fischereikomponente“ der Offshore-Versteigerungen sollten zweckgebunden zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei, einschließlich
Fischereistrukturmaßnahmen, anteilig dem Haushalt des Landes Schleswig-Holstein zur eigenständigen Mittelverwendung zugewiesen werden. Ich bitte Sie alle, sich
dafür einzusetzen!
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