CDU-Nachtragshaushaltsentwurf führt zu Grundsatzdebatte im Parlament

21.05.2015
Pressemitteilung

Opposition erzwingt inhaltliche Debatte

35 Minuten waren für die Diskussion über den CDU-Nachtragshaushalt vorgesehen. Nach 130 Minuten lehnten SPD, Grüne und SSW den Entwurf wie erwartet ab. Der Versuch ihrer ersten Redner, dies unter Verwendung von Wörtern wie „Quark“, „Effekthascherei“ oder „Mist“ ohne eine inhaltliche Debatte zu schaffen, scheiterte jedoch. Selbst die Piraten – die am Ende zwar mit den Regierungsfraktionen stimmten - ließen im Parlament kein gutes Haar an der Haushaltspolitik der Landesregierung. Insbesondere über die Unterfinanzierung der Hochschulen und der Investitionen, trotz Mehrausgaben von über eine Milliarde Euro pro Jahr im Vergleich zu 2012, gab es harte Auseinandersetzungen.
Der CDU-Entwurf sah vor, zusätzlich 100 Millionen Euro für Flüchtlinge und 60 Millionen für Hochschulen auszugeben, ohne dafür mehr Schulden zu machen. „Wir zeigen, dass Flüchtlinge und Hochschulen nicht wie bei SPD, Grünen und SSW gegeneinander ausgespielt werden müssen“, erklärte CDU-Haushaltsexperte Tobias Koch.
Koch betonte, die CDU-Fraktion mache damit erstmals überhaupt von der mit der jüngsten Verfassungsänderung geschaffenen Möglichkeit der Opposition Gebrauch, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Nach dem Umgang der Regierungsfraktionen mit diesem Entwurf hätte man sich seines Erachtens die Verfassungsänderung sparen können. Die Regierungsfraktionen hätten sich mit den Vorschlägen nicht im Ansatz auseinandergesetzt. „Drei Wochen lang Schweigen im Walde auf Seiten von SPD, Grünen und SSW. Um dann letzte Woche, unmittelbar vor der Abstimmung im Finanzausschuss, die Vertagung in den Juni zu beantragen, nur damit der Nachtragshaushalt der CDU nicht vor dem Regierungsentwurf beraten wird“, so Koch.
Link zum Nachtragsentwurf der CDU-Fraktion:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2908.pdf

Hier der Bericht und die Beschlussempfehlung 18/2955:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2955.pdf

Link zum Antrag der CDU-Fraktion:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2909.pdf

 

Künftig keine Kontrollstationen der Polizei bei Demonstrationen
Regierungsfraktionen verabschieden neues Versammlungsrecht

SPD, Grüne und SSW haben heute in der 2. Lesung ein neues Versammlungsgesetz beschlossen (Link siehe unten).
Danach wird es künftig keine Kontrollstationen der Polizei bei Demonstrationen geben. Auch Überwachungsaufnahmen sind nur stark eingeschränkt möglich. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein, hatte zuvor erneut vor einer Verabschiedung des Regierungsentwurfes gewarnt.
Aufgabe des Versammlungsrechtes sei es, das grundgesetzlich garantierte Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, zu schützen. Oft genug habe heute die Polizei die Aufgabe, diese Versammlungsfreiheit unter schwierigsten Bedingungen sicherzustellen.
„Das ist in unserer Demokratie beispielsweise regelmäßig der Fall, wenn linke und rechte Extremisten in unmittelbarer räumlicher Nähe demonstrieren. Die kommen leider häufig weder in friedlicher Absicht, noch ohne Waffen zu Demonstrationen“, so der CDU-Innenpolitiker.
Gerade deshalb müsse die Polizei das rechtliche Instrumentarium erhalten und behalten, das ihr den effektiven Schutz der Versammlungsfreiheit erlaube. Sonst bleibe den Ordnungsbehörden am Ende nur die Möglichkeit, schwerste Eingriffe bis hin zur Auflösung einer Versammlung vorzunehmen.
Mit ihrem Gesetz würden die Regierungsfraktionen der Versammlungsfreiheit einen Bärendienst erweisen. „Friedlichen Besuchern von Demonstrationen bleibt in Schleswig-Holstein künftig nur die Möglichkeit, gemeinsam mit den Polizeikräften darauf zu hoffen, dass Randalierer und Chaoten zu Hause bleiben“, sagte Dr. Axel Bernstein.
Der Link zum Bericht und der Beschlussempfehlung:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2988.pdf

 

SPD, Grüne und SSW wollen 100 Millionen Fördermittel auf nur 48 Kommunen verteilen
CDU-Forderung nach Verwendung auch für Breitbandausbau und Krankenhäuser abgelehnt

Die Regierungsfraktionen haben heute die Forderung der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag abgelehnt, die Definition des Begriffes „finanzschwach“ für die Verteilung der Mittel aus dem 3,5-Milliarden-Förderpaket des Bundes für die Kommunen möglichst weit zu fassen. Nach dem Willen der Landesregierung werden lediglich 48 Kommunen von dem Programm profitieren können. Kriterien sind der Status als Konsolidierungskommune, sowie der Bezug von Fehlbedarfszuweisungen.
„Nach unserer Auffassung sollten auch Kommunen als finanzschwach eingestuft werden, die mit eigenen Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung knapp verhindern konnten“, forderte die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen. Auch Sonderlasten der Kommune – wie beispielsweise eine Insellage oder Konversionsstandorte müssten berücksichtigt werden.
Auch die CDU-Forderung, in Umsetzung des erst gestern in den Haushaltsausschuss des Bundestages eingebrachten Änderungsantrages auch den Breitbandausbau in finanzschwachen Kommunen zu finanzieren, lehnten die Regierungsfraktionen ab. Sie wollen Zahlungen auf Investitionen in die energetische Sanierung von Schulen und Kitas und allgemeine Baumaßnahmen von Kitas beschränken.
Nicolaisen forderte die Finanzministerin auf, erneut mit den Kommunen zu verhandeln. „Die komplette Förderung kann sich doch nicht auf energetische Sanierung von Schulen und Infrastruktur der frühkindlichen Bildung beziehen. Diese werden bereits seit Jahren über andere Förderprogramme bedient“, sagte die CDU-Kommunalpolitikerin.
Antrag der CDU-Fraktion:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2916.pdf

 

„Eins rein – Eins raus“ soll in Schleswig-Holstein nicht gelten
SPD, Grüne und SSW lehnen CDU-Antrag für Bürokratieabbau ab

Auf Bundesebene hat die Große Koalition das so genannte „Eins rein-Eins raus“ Prinzip beschlossen. Danach wird für jede neue Bürokratie verursachende Regelung eine bestehende abgeschafft. Den CDU-Antrag, dieses Prinzip auch für Landesregelungen anzuwenden, lehnten die Regierungsfraktionen heute ab. Nicht einmal im Ausschuss wollen SPD, Güne und SSW darüber beraten.
CDU-Redner Johannes Callsen hatte vorher daran erinnert, dass Wirtschaftsstaatssekretär Frank Nägele noch auf dem Parlamentarischen Abend der Volks- und Raiffeisenbanken am Dienstag genau diesen Antrag positiv hervorgehoben hatte. Das sei nur eines von vielen Beispielen, wo Reden und Handeln der Regierungskoalition im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik sich widersprechen. „Den Menschen weniger Bürokratie zu versprechen und hier im Landtag das Gegenteil zu beschließen, das ist doch nur noch peinlich und unglaubwürdig“, so der Wirtschaftsexperte.
Callsen erinnerte daran, dass der heutige Ministerpräsident 2012 als SPD-Spitzenkandidat die Verwaltungsaufgaben um 25 Prozent reduzieren wollte. „Tatsächlich sind die sächlichen Verwaltungsausgaben allein im vergangenem Jahr um 38 Millionen Euro gestiegen. „Damit sind Sie grandios gescheitert. Mit dem Vergaberecht, dem Landesmindestlohn und dem Korruptionsregister haben Sie neue Bürokratie für den Mittelstand geschaffen. Beim Mindestlohn sind Sie nicht in der Lage, unnötige Bürokratie bei den Dokumentationspflichten abzubauen. In neuen Regelungen zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung müssen Lehrlinge sich in Fragebögen offenbaren, ob sie obdachlos sind, drogenabhängig sind oder einer nationalen Minderheit angehören. Und mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz stehen die nächsten Wachstumsbremsen für Mittelstand und Handwerk schon vor der Tür“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
Antrag der CDU-Landtagsfraktion:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2800/drucksache-18-2897.pdf

 

Parlamentarischer Streit über Umsetzung eines Gentechnik-Verbots
Rickers: Länderregelung wäre rechtssicherer

Mit einer Bundesratsinitiative wollen SPD, Grüne, SSW und Piraten bundesweite Verbote aller in der EU zugelassenen gentechnisch veränderter Organismen erreichen.
Der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers, warnte vor rechtlichen Problemen bei der Umsetzung.
„Ein grundsätzliches Anbauverbot wäre gleichzeitig eine schwerwiegende Grundrechtseinschränkung. Deshalb müsste sie wie jedes Verbot verhältnismäßig, detailliert und abweichungsgenau begründet werden“, so Rickers.
Dies erfordere eine konkrete Abstellung auf die jeweilige Situation vor Ort, welche ausschließlich die Länder formulieren könnten. Verwundert zeigte sich Rickers deshalb, dass die Regierungsfraktionen die Verantwortung nach Berlin abschieben wollten. Gerade erst habe die Region Niederösterreich als erstes Bundesland in Europa von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gentechnik innerhalb ihrer Grenzen auszuschließen.
„Statt innerhalb Deutschlands ebenfalls eine Vorreiterrolle zu übernehmen, will unser zuständiger Umweltminister die Verantwortung Richtung Berlin abschieben“, so Rickers.
Derzeit fänden gentechnisch veränderte Organismen keine gesellschaftliche Akzeptanz – auch nicht in der CDU. Gleichwohl werde der Verbraucher täglich damit konfrontiert. Rickers begrüßte in diesem Zusammenhang eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag, wonach Lebens-, Futter-, Arznei-, Wasch- und Reinigungsmittel ebenso wie Textilien, die auch im Herstellungsprozess mit gentechnisch veränderten Organismen in Kontakt gekommen sind, entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Antrag der Regierungsfraktionen:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2800/drucksache-18-2807.pdf

 

CDU: Kosten des G-7 Einsatzes dürfen nicht zu Lasten der Einsatzfähigkeit gehen
Großer Respekt für Arbeit der eingesetzten Polizeikräfte
Auf Antrag der Piratenfraktion debattierte der Landtag heute über den Einsatz der Polizeikräfte im Rahmen des G-7-Außenministertreffens in Lübeck. Die Piraten trafen mit ihren sehr kritischen Beiträgen auf den einhelligen Widerstand der anderen Landtagsfraktionen.
„Insbesondere die umsichtige Arbeit der Landespolizei, der Polizeikräfte aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei verdient Respekt und Dank“, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein.
Allerdings bleibe Innenminister Stefan Studt aufgefordert zu belegen, wie er die Deckung der Kosten des Einsatzes bewerkstelligen will, ohne dass die Einsatzfähigkeit der Polizei beeinträchtigt wird. Diese belaufen sich auf etwa fünf Millionen Euro. Sie müssen aus dem laufenden Etat bestritten werden.
Hier gelangen Sie zum Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2991.pdf

 

Tagung der kulturpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Hamburg
Resolution zum Thema „Musik“

Das turnusgemäße Treffen der Kultursprecher fand in Hamburg statt. Zum Programm gehörten u. a. ein Besuch des weltweit anerkannten John-Neumeier-Ballettzentrums und der Baustelle der Elbphilharmonie. Diese Konzertstätte wird mit der Eröffnung eine attraktive Bereicherung, die positiv für die gesamte Region wirken wird, so Peter Sönnichsen.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Thema „Musik“. Eine Resolution der Sprecher weist die Bedeutung für Individuen und Gesellschaft aus, fordert angemessenen Unterricht in Kita, Schulen und Betreuungseinrichtungen und sieht die Musik als großen Wirtschaftsfaktor. Klärungsbedarf besteht im Urheberrecht, eine Anpassung der Regelungen ist dringend erforderlich.
Im geplanten Abkommen TTIP sehen die Kulturpolitiker eher eine Chance, die Rechte europäischer Musiker und Komponisten zu stärken.