CDU-Landtagsfraktion und Landesverband unterstützen Volksinitiative...

17.03.2015
Pressemitteilung

CDU-Landtagsfraktion und Landesverband unterstützen Volksinitiative für Gottesbezug

 

Liebing und Günther unterzeichnen „Für Gott in der Verfassung“

Sowohl der CDU-Landesverband als auch die Landtagsfraktion hatten bereits anlässlich des Starts der Volksinitiative für einen Gottesbezug ihre Unterstützung zugesichert. Am heutigen Freitag brachten der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing und der Fraktionsvorsitzende Daniel Günther diese Unterstützung auch durch ihre Unterschrift zum Ausdruck.

Mit dieser Volksinitiative soll eine breite Diskussion darüber angestoßen werden, welche Bedeutung Gott und das Engagement gläubiger Menschen, die Institutionen und Angebote der Religionsgemeinschaften in unserem Land haben – auch für diejenigen, die nicht gläubig sind.

Die Initiatoren – an deren Spitze der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen steht - wollen deutlich machen, dass ein so genannter Gottesbezug in der Verfassung gerade in den Zeiten der Ausgrenzung einzelner religiöser Gruppen ein wichtiges Zeichen für ALLE ist: für Toleranz, für Vielfalt und für gemeinsame Werte. Und dafür, dass der Mensch sich seiner Grenzen bewusst sein sollte – Grenzen der Verfügbarkeit, seiner Macht sowie der Reichweite seiner Entscheidungen.

„Dieses Ziel unterstützen wir voll und ganz. Und wir sind der festen Überzeugung, dass diese Volksinitiative auch die breite Unterstützung der Menschen in Schleswig-Holstein hat“, erklärten Liebing und Günther in Kiel.

Weitere Informationen zur Volksinitiative und Vordrucke für die Unterschriftensammlung:
www.gottesbezug.de

 

Landesregierung in der Hochschulpolitik weiter unter Druck
Entscheidung über zusätzliche Mittel auf Sommer vertagt

In dieser Woche musste Wissenschaftsministerin Ahlheit viel Kritik einstecken. Anfang der Woche wurde ein Brandbrief der Hochschulrektoren des Landes öffentlich, in dem diese die völlig unzureichende Hochschulfinanzierung kritisierten. Angesichts des doppelten Abiturjahrganges 2016 müssten ohne zusätzliche Mittel Studierwillige abgelehnt werden, erklärten die Rektoren.

Auf einer Pressekonferenz nahm Alheit zu dieser Forderung lediglich mit den Worten Stellung, die Hochschulen erhielten über den Hochschulpakt III „unglaublich viel Geld“. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, forderte sie dazu auf, die Not der Hochschulen nicht länger auszusitzen:

„Nach diesem Brief kann die Landesregierung sich endgültig nicht länger um eine Diskussion über die Probleme der Hochschulen drücken. Ansonsten droht in Folge der Probleme eine massive Abwanderung von klugen Köpfen aus Schleswig-Holstein“, erklärte Günther.

Auch CDU-Hochschulpolitiker Dornquast kritisierte Alheit: „Die Ministerin soll einmal in ihren eigenen Bericht aus dem Februar gucken. Bei einer Steigerung der Studierendenzahl um 17 Prozent genehmigen SPD, Grüne und SSW allen Hochschulen im Land 1,4 Prozent mehr. Und das nennt die Ministerin unheimlich viel mehr Geld. Spätestens angesichts dieser Verdrehung der Tatsachen wird klar, weshalb die Rektoren sich gezwungen sehen, in dieser Deutlichkeit an die Öffentlichkeit zu gehen“, erklärte Dornquast.

Ein Gespräch zwischen Landesregierung und Hochschulregierung brachte am Ende dieser Woche keine Klärung. Es wurde lediglich vereinbart, bis zum 30. Juni zu einer Entscheidung über die Finanzierung zu kommen. „Weniger wäre ein Eklat gewesen“, sagte Dornquast dazu.

Desweiteren legte die Wissenschaftsministerin in dieser Woche einen Entwurf für ein neues Hochschulgesetz vor. Hochschulpolitiker Dornquast bemängelte, dass der Gesetzentwurf die in der Leistungsstärke und Innovativität der schleswig-holsteinischen Hochschulen liegenden Chancen für die Steigerung der Attraktivität des Landes nicht im Ansatz ausnutze. Zudem lasse das Gesetz nicht erkennen, was die SPD-geführte Landesregierung mit diesem den hochmotivierten und engagierten Mitgliedern unserer Hochschulen zu verdankenden Kapital erreichen wolle.

„Wir brauchen eine engere Kooperation zwischen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Und wir brauchen eine engere Kooperation mit der Wirtschaft und ihren Verbänden, um Absolventinnen und Absolventen für die Selbstständigkeit im Berufsleben vorzubereiten“, forderte der Hochschulpolitiker.

 

CDU: Innenminister muss Flüchtlingsaufnahme koordinieren
Union stärkt Kommunen den Rücken

In dieser Woche bekam Innenminister Studt in der Innenpolitik kräftigen Gegenwind zu spüren. Die Kommunen hatten um Unterstützung des Landes bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gebeten. Studt appellierte daraufhin an die Landräte und Bürgermeister, die gemeinsame Verantwortung in der Flüchtlingspolitik wahrzunehmen. Ansonsten führte er lediglich aus, welche Summen das Land zur Verfügung stelle. In der Presseerklärung des Ministers hieß es wörtlich: „Zuständig hierfür seien entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung eigentlich allein die Kommunen.“

Daraufhin hagelte es Kritik von CDU-Landesvorsitzenden Ingbert Liebing und der flüchtlingspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Astrid Damerow.

„Der Landesminister kennt sich scheinbar weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Asylgesetz besonders gut aus: Die Verfassung schließt aus, dass der Bund Aufgaben direkt an die Kommunen übertragen kann. Studt steht in der Verantwortung, für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen “, so Liebing in einer Pressemitteilung.

Der Innenminister müsse seine Verantwortung erkennen und seine Hausaufgaben machen.

Damerow gab zu Bedenken, dass die über fehlende Mittel hinaus gehenden größten Probleme der Kommunen seit Monaten bekannt seien. Diese würden viel zu kurzfristig und zum Teil unzutreffend über die Zuweisung neuer Flüchtlinge informiert. Aufgrund mangelnder Kapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes würden die Flüchtlinge darüber hinaus auf die Kommunen verteilt, bevor auch nur Asylanträge gestellt worden seien. Der Innenminister dürfe Flüchtlingspolitik nicht länger auf finanzielle Fragen reduzieren. Die Landesregierung müsse endlich ihrer Koordinierungsaufgabe nachkommen.

„Weshalb bringt Studt nicht endlich ein Standardöffnungsgesetz auf den Weg? Das würde den Landräten und Bürgermeistern wirklich helfen. Zu all diesen Dingen sagt der Innenminister nichts“, so Damerow.

 

CDU kritisiert „klebrige Finger“ der Landesregierung bei der Weitergabe von Bundesmitteln
Neues Investitionsprogramm des Bundes soll vor allem finanzschwache Kommunen entlasten

Die CDU-geführte Bundesregierung hat ein Programm in Höhe von fünf Milliarden Euro aufgelegt, mit dem vor allem Investitionen in den Kommunen ausgelöst werden sollen. Schleswig-Holstein wird davon in den Jahren 2016-18 insgesamt etwa 150 Millionen Euro erhalten.

Die CDU-Landtagsfraktion unterstütze am Dienstag die Forderung des CDU-Landesvorsitzenden Ingbert Liebing, nach der das Land die jeweils 50 Millionen Euro pro Jahr in gleicher Höhe aufstocken soll.

„Bislang haben wir mit SPD, Grünen und SSW genau das Gegenteil erlebt. Immer wenn der Bund mit den Ländern Programme zur Entlastung der Kommunen vereinbart hat, blieb das Geld bei Frau Heinold hängen“, sagte CDU-Kommunalexpertin Petra Nicolaisen.

Nachdem der Bund die Kosten der Kommunen für die Grundsicherung komplett übernommen habe, sei beispielsweise durch die Albig Regierung prompt der Landesanteil auf Null reduziert worden. Und mit dem Großteil der 17 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe würden nun Lehrerstellen bezahlt.

„Das Land muss endlich den Kommunen die nötigen Mittel durchleiten und die Investitionen aufstocken“, forderte Nicolaisen.

 

CDU fordert zentrale Anlaufstelle für Windenergiekommunen
Urteilsbegründungen des OVG Schleswig zu Windenergieeignungsflächen liegen vor

In dieser Woche hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig seine Begründungen für die beiden Urteile über Windeignungsflächen vorgelegt (Links siehe unten). Die Landesregierung kündigte an, nun zunächst Rechtsmittel zu prüfen. Sollte sie diesen Schritt gehen, würden die bisherigen Ausbaupläne bis mindestens in den Herbst weiter gelten. Denn bis zur Rechtskraft des Urteils behalten die alten Regionalpläne ihre Gültigkeit.

Die Verunsicherung in den betroffenen Gemeinden und bei den Investoren ist in jedem Fall hoch. Derzeit warten noch 431 Anlagen auf ihre Genehmigung. Diese könnten noch nach der alten Regelung erteilt werden. Allerdings wird ein „Wildwuchs“ befürchtet, wenn das Urteil in Kraft tritt. Dem will die Landesregierung wohl über eine „einstweilige Rechtsregelung“ entgegen treten.

Die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, forderte die Landesregierung auf, für die betroffenen Kommunen eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. „Dieses Thema ist einfach zu komplex und der Prozess dauert viel zu lange, als dass der vom Land gut gemeinte Beratungserlass ausreichend wäre“.

Im Moment liege der „Schwarze Peter“ bei den Kommunen. „Jede einzelne Windkraftkommune steht jetzt vor der Aufgabe, ihre Flächennutzungspläne nach den gleichen Kriterien zu überprüfen, die das Gericht der Landesplanung auferlegt hat. Das können die Kommunen nicht leisten“, so Nicolaisen.

In einer Pressekonferenz bekräftigte der Landesverband Schleswig-Holstein des Bundesverbandes Windenergie, dass die Investoren keinen Wildwuchs wollten. Sie unterbreiteten einen eigenen Vorschlag für die Landesplanung.

„In dieser Lage hilft jeder sachkundige Beitrag. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Interessenvertretung der Branche sich nach diesem Urteil nicht zu einer Goldgräberstimmung hinreißen lässt“, erklärte Nicolaisen.

Entscheidend sei, dass die Landesregierung vor der Ausweisung von Vorrang- oder Eignungsflächen nachvollziehbar abwäge, weshalb in bestimmten Gebieten der Bau von Windkraftanlagen erlaubt oder ausgeschlossen werden soll.

„Bislang sind weder ein Weg, noch ein Zeitplan für diese aufwändige Aufgabe erkennbar“, so Nicolaisen.

 

Geplante Düngeverordnung gefährdet schleswig-holsteinische Eliteweizenproduktion
FAK Agrar zu Gast in Ostholstein

Auf Anregung des ehemaligen Landtagsabgeordneten Klaus Klinckhamer besuchte der Fraktionsarbeitskreis „Agrar und Umwelt“ der CDU-Landtagsfraktion, unter Leitung des Abgeordneten Heiner Rickers, die Region Ostholstein. Mit Vertretern des Landwirtschaftlichen Ein- und Verkauf sowie Vertretern des Kreisbauernverbandes diskutierten sie aktuelle Themen der Agrarpolitik.

Hauptgesprächsgegenstand war die geplante Düngeverordnung des Bundes. „Diese wird der Situation gerade in Ostholstein nicht gerecht,“ so die Vertreter vor Ort.

Ein Viertel der Weltgetreideproduktion stammt aus Europa - davon allein 5 - 6 Prozent aus Norddeutschland. Von den über zwei Millionen Tonnen werden 1,5 – 2 exportiert. Diese herausragende Exportrate ist nur möglich, weil in Schleswig-Holstein und gerade in Ostholstein auf einem so genannten „Boden- und Klimagunststandort“ produziert werden kann.

Diese Böden verkraften nicht nur, sondern brauchen sogar höhere Düngemittelgaben, weil das auf diesen gezogene Getreide die Gaben sofort wieder umsetzt. Dadurch ist der in Ostholstein gezogene Weizen in seiner Qualität weltweit einmalig. Hier wird der international gefragte Proteinweizen produziert. Er hat aufgrund seines hohen Proteingehaltes eine herausragende natürliche Backqualität.

„Wenn auf diesem Boden die Düngegaben reduziert werden, sinkt der Proteingehalt und damit nicht nur die Qualität des Getreides. Der Bäcker muss dann dem Brötchenteig Chemikalien zufügen. Das wäre hier in Ostholstein das Ergebnis der Düngeverordnung, die eigentlich dem Umwelt- und Verbraucherschutz dienen soll“ so Rickers.

Die CDU-Agrarpolitiker forderten, die geplante Düngeverordnung müsse diesen regionalen Besonderheiten Rechnung tragen und dürfe nicht alle Böden gleich behandeln.

Rickers: „Es muss bedarfsgerecht gedüngt werden können. Starre Grenzen erreichen das genaue Gegenteil von dem, was politisch gewollt ist. Das sieht man hier in Ostholstein überdeutlich.“

Die CDU-Fraktion setze sich deshalb für die von den Betroffenen ins Spiel gebrachte „Hoftorbilanz“ ein. Dies bedeutet, dass die Landwirte genau über die anfallenden Düngermengen und deren Ausbringung Buch führen. „Wir werden dafür werben, dass Ostholstein dafür Modellregion wird“, so Rickers.

Ansonsten drohe ein Ende der Eliteweizenproduktion. Die Wertschöpfung von 150-200 €/ ha ginge dann ebenfalls verloren. „Wo umweltgerecht Spitzenerträge erzielt werden können, muss das auch nach der neuen Düngegesetzgebung möglich bleiben. Die gleiche Menge mit wesentlich höherem Aufwand woanders auf der Welt zu produzieren wäre ökologischer und volkswirtschaftlicher Unsinn,“ so Rickers abschließend.