Petra Nicolaisen: Der Vorschlag des Windenergieverbandes kann nur einen Teil der Probleme aus dem Urteil lösen
Die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat den heute (12. März 2015) vom Landesverband Schleswig Holstein des Bundesverbandes Windenergie vorgestellten Vorschlag zur Erarbeitung neuer Teilfortschreibungen für die Regionalpläne als wichtigen Beitrag zur Diskussion begrüßt:
„In dieser Lage hilft jeder sachkundige Beitrag. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Interessenvertretung der Branche sich nach diesem Urteil nicht zu einer Goldgräberstimmung hinreißen lässt“, erklärte Nicolaisen.
Der Vorschlag der Vorranggebiete gehe im Kern auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zurück. Allerdings könne auch dadurch nur ein Teil der durch die Richter an der bisherigen Praxis fest gestellten Fehler künftig vermieden werden.
„Das Land muss vor der Ausweisung von Vorrang- oder Eignungsflächen nachvollziehbar abwägen, weshalb in bestimmten Gebieten der Bau von Windkraftanlagen erlaubt oder ausgeschlossen werden soll. Bislang sind weder ein Weg, noch ein Zeitplan für diese aufwändige Aufgabe erkennbar“, so Nicolaisen.
Im Moment liege der „Schwarze Peter“ bei den Kommunen, die sich bei der Aufstellung ihrer Flächennutzungspläne auf die Rechtmäßigkeit der Teilfortschreibungen der Regionalpläne verlassen hätten.
„Jede einzelne Windkraftkommune steht jetzt vor der Aufgabe, ihre Flächennutzungspläne nach den gleichen Kriterien zu überprüfen, die das Gericht der Landesplanung auferlegt hat. Ich fordere die Landesregierung auf, für die betroffenen Kommunen eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. Dieses Thema ist einfach zu komplex und der Prozess dauert viel zu lange, als dass der vom Land gut gemeinte Beratungserlass ausreichend wäre“, so Nicolaisen.
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