Unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen frühzeitig Perspektive bieten

08.06.2016

In der heutigen (08. Juni 2016) Debatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des
Jugendförderungsgesetzes, erklärt die integrationspolitische Sprecherin der
CDU-Landtagsfraktion Astrid Damerow:

„Bereits zum 01. November 2015 ist das
Bundesgesetz zur Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen
auf die Länder in Kraft getreten. Nun endlich liegt auf die
landesgesetzliche Regelung dazu vor. Mit diesen Gesetzen gibt es
weitreichende Anpassungen, welche Angebote wir unbegleiteten Kindern und
Jugendlichen in unserem Land machen können. Diese Änderungen bieten Chancen
für alle. Denn fest
steht: Diese Kinder und Jugendliche brauchen unsere Unterstützung von Anfang
an!“

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher wird gewährleistet, dass unbegleitete
Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es freie Kapazitäten
gibt und wo sie eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung
erhalten. Weiterhin stellt das Gesetz klar, dass ihnen bis zum 18.
Lebensjahr Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährt wird.

„Die hier angekommenen Kinder und Jugendliche bringen eine starke Bildungs-
und Integrationsbereitschaft mit, die von Beginn an gefördert werden sollte.
Bereits in den vergangenen Monaten haben die Träger, die Jugendämter, die
Pflegefamilien und auch die Kommunen großartiges geleistet, wenn es um die
Versorgung und Integration vor Ort ging. Hier müssen wir ansetzen und
gemeinsam mit allen weitermachen“, so Damerow abschließend.