Nach der Verabschiedung des Integrationsgesetzes durch den Deutschen
Bundestag hat die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag heute
(08.Juli 2016) einen Antrag für die kommende Landtagssitzung zur kurzfristigen
Umsetzung der Wohnortzuweisung in Schleswig-Holstein gestellt:
„Für die konkrete Ausgestaltung sind die Länder zuständig. Die Kommunen
warten seit Monaten auf diese Regelung. Die Landesregierung ist jetzt
gefordert, sie in Abstimmung mit den Kommunen zügig zu umzusetzen“, erklärte
Damerow in Kiel.
Mit ihrem Antrag wolle die CDU-Fraktion den Prozess beschleunigen. Es gehe
darum, die Integrationslasten gleichmäßig zu verteilen und eine übermäßige
Belastung einzelner, besonders zuzugsattraktiver Kommunen zu vermeiden. Vor
allem die größeren Städte, aber auch die vorhandenen
ehren- und hauptamtlichen Strukturen würden sonst an ihre Belastungsgrenzen
kommen.
„Die Wohnortzuweisung ist dafür das richtige Mittel. Deshalb muss sie
unverzüglich kommen“, so Damerow.
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