
Es ist Aufgabe von Minister Albrecht endlich Maßnahmen zu ergreifen.
Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat auf die parlamentarische Anfrage des schleswig-holsteinischen Europaabgeordneten Niclas Herbst geantwortet. Daraus geht klar hervor, dass Umweltminister Jan Philipp Albrecht die Befugnis und den rechtlichen Handlungsspielraum besitzt, um auch über eine jagdliche Bestandsregulierung die dringende Befriedung der Gänsefraßproblematik zu bewirken.
Astrid Damerow: "Der Ball des Handelns in Punkto Gänsemanagement liegt eindeutig bei Umweltminister Jan Philipp Albrecht, dies bestätigt sich erneut. Niclas Herbst, MdEP, hat mich über die Antwort des EU Umweltkommissars Virginijus Sinkevičius auf seine parlamentarische Anfrage informiert. Darin weist Sinkevičius unmissverständlich auf die Befugnis und den Handlungsspielraum der zuständigen Behörden hin; für Schleswig-Holstein ist dies das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.
In begründeten Fällen ist auch eine letale Entnahme, gemäß Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie, möglich. Einer Ausweitung jagdlicher Maßnahmen zur Schadensabwehr steht seitens der Europäischen Union folglich nichts im Wege. Ich bitte deshalb Minister Albrecht, die bestehenden jagdlichen Möglichkeiten entsprechend auszuweiten und vor allem die Genehmigungsverfahren unkomplizierter zu gestalten - dies muss auch für Gelegeentnahmen gelten. In Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines sicheren Erhaltungszustands der Nonnengans verweist Kommissar Sinkevičius ausdrücklich auf das internationale Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA). Demzufolge gilt die Nonnenganspopulation bereits bei einer Individuenzahl von 380.000 als gesichert, während zuletzt sogar 1,4 Millionen Tiere gezählt wurden.
Der Handlungsspielraum ist ganz offensichtlich viel größer, als es der Umweltminister kommuniziert. Es ist nun seine Aufgabe endlich Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Befriedung der Gänsefraßproblematik führen.
Das Gänsemanagement des Landes Schleswig-Holstein bedarf dringend und konkret der Nachbesserung. Dabei sind mir drei Punkte besonders wichtig:
. Die Gebietskulisse des Programms "Rastplätze für wandernde Vogelarten", worüber Landwirte durch Vertragsnaturschutz Ausgleichszahlungen erhalten, muss dringend, das heißt noch für die anstehende Förderperiode, an das reale Rastverhalten der Wildgänse angepasst werden.
. Das Ausmaß der durch Verbiss und Kot der Wildgänse verursachten Schäden auf Kulturflächen stellt einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Die vom Gänsefraß betroffenen Landwirte und Weidetierhalter müssen deshalb für den auf Grün- sowie Ackerland entstandenen Schaden und Ernteausfall umfänglich entschädigt werden.
. Schlussendlich müssen vor dem Hintergrund stabil wachsender Wildgansbestände alle Handlungsspielräume des Landes ausgenutzt werden, um die Bestände auf ein verträgliches Maß zu regulieren. In dieser Konsequenz muss der Schutzstatus der Nonnengans europarechtlich an die realen Verhältnisse angepasst werden."
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