Zu der von der Landesregierung übermittelten Formulierungshilfe zur Anpassung des
Stiftungsgesetzes an den Landtag erklärt der CDU-Landtagsangeordnete Michel
Deckmann:
"Die geplanten Anpassungen am schleswig-holsteinischen Stiftungsgesetz sind ein
wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen und das Stiftungsgesetz zu vereinfachen.
Die Reduktion von Anzeige- und Berichtspflichten reduziert die Aufgabenlast von
Kommunen und Stiftungen sichtbar. Insbesondere der Aufhebung des Pflichttestast
kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies hatte insbesondere bei kleineren
Stiftungen zu nicht unerheblichen bürokratischen Mehrbelastungen für die häufig
ehrenamtlich engagierten Vorstände geführt.
Auch die finanziellen Aufwendungen für die Arbeit der zu engagierenden
Wirtschaftsprüfer können zukünftig entfallen. Dies senkt nicht nur Bürokratiekosten
sondern ist auch ein gelebtes Zeichen der Good Governance Kultur im Land. Wir
zeigen damit einmal mehr, dass wir nicht nur abstrakt über Bürokratieabbau reden,
sondern ihn auch ganz konkret vorantreiben", so Deckmann.
Empfehlen Sie uns!