TOP 8+26: Die Verwendung der Glücksspielzweckabgaben auswerten

19.03.2026

In der heutigen Debatte zur Verwendung der Glücksspiel-Zweckabgaben erklärte der
Sprecher für Glücksspiel, Michel Deckmann, zu Beginn seiner Rede:

„Nordwest-Lotto ist dazu verpflichtet, Zweckabgaben für seine Glücksspiele zu
entrichten. Diese Zweckabgaben werden vielfältig eingesetzt. Es werden
beispielsweise der Landessportverband, der olympische Sportbund, der
Denkmalschutz, die Minderheiten im Land, aber auch die Feuerwehr und die
Suchtprävention gefördert.“ Ebenso werde mit der Bingo-Umweltlotterie der Naturund
Umweltschutz gefördert. Insgesamt stünden dort jährlich knapp viereinhalb
Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollten maßgeblich an den Natur- und
Umweltschutz fließen, aber auch in Projekte im Sinne der Agenda 2021, also
Entwicklungsprojekte. In diesem Zuge sei auch das Anliegen platziert worden, den
Tierschutz zu fördern.
„Über die genaue Mittelverwendung entscheidet der Vergaberat, dessen Arbeit
maßgeblich durch seine Förderrichtlinie und Satzung bestimmt wird. Regelmäßig
wurde in der Vergangenheit auch im Zuge der parlamentarischen Arbeit das Thema
Bingo adressiert. Ich glaube das ist grundsätzlich auch sehr richtig so.“
Gerade bei außereuropäischen Projekten könnten die Prüfung und Mittelverwendung
schließlich teilweise eine Herausforderung sein und auch Bingo ist verpflichtet, sich
an die Landeshaushaltsordnung zu halten. Deswegen sei es verständlich, dass es
dort Herausforderungen gebe. Es gebe auch Verwendungsfragen, die immer wieder
diskutiert werden.
„Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, allgemein und auch
grundsätzlich über das Thema der Glücksspielzweckabgaben zu informieren und zu
diskutieren. Daher haben wir den vorliegenden Alternativantrag gestellt. Die
Landesregierung wird gebeten, die grundsätzliche Verwendung der Zweckabgaben im
Sinne des Ausführungsgesetzes des Glücksspielstaatsvertrages auszuwerten und
dem Innen- und Rechtsausschuss darzulegen. Dies soll bis zum Ende des dritten
Quartals erfolgen und kann dann die Basis weiterer Gespräche zur Verwendung, zur
Kontrolle, zum grundsätzlichen Zweck der Zweckabgaben und der Mittelpunkt für
weitere Sachgespräche in den Ausschüssen sein“, so Deckmann abschließend.