Manfred Uekermann: Finanzielle Unterstützung des Bundes für Fischerei
Haupterwerbs-Fischereibetriebe an der deutschen Nord- und Ostsee können ab
Montag rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März bis zum 23. Juli 2026
Betriebsbeihilfen beantragen. Dies hat das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat heute bekanntgegeben. Erstattet werden 0,21 Euro je Liter
Diesel, wobei die Beihilfe auf bis zu 50.000 Euro pro Betrieb begrenzt ist. Die
Betriebsbeihilfen werden in Form von Pauschalen je Fahrzeug für den beihilfefähigen
Zeitraum gewährt. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 4,5 Millionen Euro bereit.
Die Auszahlung soll bis Ende 2026 erfolgen. Zudem plant das Bundesministerium
eine Verlängerung des Erstattungszeitraums und führt hierzu Gespräche mit der EUKommission.
Der fischereipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Uekermann,
begrüßt die angekündigte Unterstützung des Bundes für die deutsche Fischerei
angesichts der stark gestiegenen Dieselpreise:
„Unsere Fischerinnen und Fischer stehen derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem
Druck. Die gestiegenen Dieselpreise treffen eine ohnehin stark geforderte Branche
besonders hart. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Bund jetzt schnell
Unterstützung leistet“, erklärt Uekermann. „Gerade für unsere Küstenregion, die
Inseln und Halligen ist eine leistungsfähige und zukunftsfähige Fischerei von großer
Bedeutung. Die Hilfen sind daher ein wichtiges Signal für unsere Betriebe und ihre
Familien. Gleichzeitig müssen wir gemeinsam daran arbeiten, der Fischerei auch
langfristig verlässliche Perspektiven zu geben. Deshalb begrüße ich auch
ausdrücklich, dass das Bundesministerium sich künftig für die Verlängerung
des Erstattungszeitraums bei der EU-Kommission einsetzt.“

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