
"Die Bundesregierung hat im Dezember 2019 beschlossen, die von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffenen Kunden zu entschädigen, weil durch die bisherige Umsetzung der Pauschalreise- Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen", erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Damerow.
Seit dem 6. Mai gibt es dafür das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren. Die Anmeldefrist für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft im November aus. Nur noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte, die von der Thomas-Cook- Insolvenz betroffen sind, im Thomas-Cook-Bundesportal der Bundesregierung anmelden. Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook. html Die Internetseite soll dazu beitragen, die Anmeldung zu erleichtern.
Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt, so Damerow abschließend.
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