Mit dem kürzlich von der Bundesregierung an die Europäische Kommission übermittelten Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes wird nun in Teilen von Deutschland der „günstige Erhaltungszustand“ nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie festgestellt. Alle 6 Jahre ist nach EU-Recht ein Bericht der Mitgliedsstaaten zum Erhaltungszustand vorzulegen. Noch 2019 wurde der Zustand der Wolfspopulation deutschlandweit als „ungünstig“ bewertet.
„Die vielen Küstenschäfer und Weidetierhalter an der Westküste können endlich aufatmen! Mit dem aktualisierten Bericht hat die neue Bundesregierung die Grundlage für die reguläre Bejagung des Wolfes geschaffen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der hiesigen Landwirtschaft“, freuen sich die für Dithmarschen, Nordfriesland bzw. Steinburg zuständigen CDU-Bundestags-abgeordneten Leif Bodin und Mark Helfrich.
Die durch Schleswig-Holstein streifenden Wölfe haben in den vergangenen Jahren entlang der gesamten Westküste erhebliche materielle Schäden angerichtet und bei Betroffenen vielfach Existenzängste ausgelöst. Neben der natürlichen Weidetierhaltung wurde auch die Beweidung der Deiche und damit eine wichtige Küstenschutzmaßnahme zunehmend durch die steigende Wolfspopulation bedroht.
„Damit wird ein ausgewogenes regionales Verhältnis zwischen Weidetier- und Artenschutz ermöglicht. Endlich findet auch das Wohl der Weidetiere wieder eine angemessene Berücksichtigung“, äußert sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Leif Bodin.
Dieser „günstige Erhaltungszustand“ gilt allerdings zunächst noch nicht für ganz Deutschland, sondern nur für die atlantische biogeografische Region in Deutschland. Dazu gehören Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, sowie der westliche Teil Schleswig-Holsteins. Diese künstliche Einteilung verkennt bei genauerer Betrachtung allerdings die in Deutschland nachweisbare Anzahl von Einzelwölfen, Wolfspärchen oder -rudeln. Die meisten Tiere sind aktuell im Osten Deutschlands in der biogeographisch kontinentalen Zone zu finden.
„Dass die Grenzschneidung des ,günstigen Erhaltungszustandes‘ mitten durch Schleswig-Holstein in Nord-Süd Richtung erfolgt, ist nur ein erster Schritt. Denn auch für die kontinentale Zone soll im Laufe des Jahres 2025 eine Neubewertung des Erhaltungszustandes erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier der ,günstige Erhaltungszustand‘ festgestellt werden kann. Damit ist in Kombination mit der in Vorbereitung befindlichen Novelle des Bundesjagdgesetzes sowie der geplanten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes der Weg bereitet für eine effektive Bestandsregulierung des Wolfes“, so Helfrich abschließend.
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