CDU-Landesgruppe fordert wolfsfreie Gebiete

07.06.2019

Sicherheit der Küsten- und Flussdeiche darf nicht preisgegeben werden

Die CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag hat einstimmig beschlossen, sich für die Einführung wolfsfreier Gebiete einzusetzen. Der Beschluss der Landesgruppe geht auf die Initiative der Bundestagsabgeordneten Astrid Damerow und Mark Helfrich zurück. In ihren Wahlkreisen an der Westküste gefährden die vermehrten Wolfsrisse den Fortbestand der für den Küstenschutz unverzichtbaren Deich- und Küstenschäferei.

Dazu erklärt Astrid Damerow, Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages: "Wir müssen gewährleisten, dass die ortsübliche Deich- und Küstenschäferei durch die Ansiedlung des Wolfes nicht in ihrer Existenz bedroht wird. Die Sicherheit unserer See- und Flussdeiche und damit die Daseinsvorsorge für viele tausend Menschen wiegt in diesem Zusammenhang schwerer."

Mark Helfrich ergänzt "Für den Schutz unserer Küsten ist die Schafhaltung auf den Deichen und im Vorland unabdingbar. Ein wirksamer und praxistauglicher Wolfsschutz ist unter den örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Wolfsrisse der letzten Monate zeigen jedoch, dass hier großer Handlungsdruck besteht".

Konkret fordern die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten wolfsfreie Gebiete rund um die Küsten und die Winterweideflächen sowie die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Sie wollen diese Position ins parlamentarische Verfahren zur anstehenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes einbringen.

Letztlich sei ein deutschlandweit geltendes und praxisorientiertes Wolfsmanagement dringend erforderlich. "Um dieses erfolgreich auf Bundes- wie auf Landesebene umsetzen zu können, werden wir weiter mit unserem Koalitionspartner, der SPD, verhandeln.", so die beiden Bundestagsabgeordneten abschließend.

 

Nachfolgend der Beschluss der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Berlin, 3. Juni 2019
Verantwortung für Küstenschutz und Weidetierhaltung — Wolfsfreie Gebiete implementieren
Die Rückkehr des Wolfes fordert Politik und Gesellschaft in den norddeutschen Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein in besonderem Maße heraus, denn der Küstenschutz der Nord- und Ostsee sowie der Hochwasserschutz an den Flüssen sind auf die Deichbeweidung durch Schafe zwingend angewiesen. Die Besonderheiten dieser Beweidung macht die Entwicklung praktikabler Herdenschutzmaßnahmen erfahrungsgemäß unmöglich. Die Deichparzellen sind wasserseitig nicht abzuzäunen. Der Einsatz von stromführenden Zäunen sowie konfliktträchtiger Herdenschutzhunde verbietet sich, da sie mit der touristischen Nutzung kollidieren. In der kleingliedrigen Weidelandschaft des Hinterlandes würde eine vermeintlich „wolfssichere Zäunung" hinsichtlich der Kosten, des Material- sowie des Arbeitsaufwandes ad absurdum führen.
Die Mitglieder der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag fordern daher: Der Deutsche Bundestag möge beschließen...
- Der Schutz des Wolfes ist im Gesamtkontext aller die Kulturlandschaft bestimmenden Ziele abzuwägen. Wo anderweitige Schutzgüter wie der Küstenschutz und somit der Schutz des Menschen zweifelsfrei Vorrang haben, muss der Schutz des Wolfes zurücktreten.
- Den Küstenschutz (inklusive der für die Winterzeit notwendigen Weideflächen im Hinterland) in die Liste des § 45 VII 1 BNatSchG als Nr. 6 aufzunehmen, um dadurch „Wolfsfreie Gebiete" zu ermöglichen.
- Dort, wo die Gefahr besteht, dass die Anwesenheit des Wolfes zur Aufgabe ganzer Landnutzungsarten wie der Weidetierhaltung, führt, ist der Nutzungsanspruch als vorrangiges Ziel anzusehen.
    · Erarbeitung und Umsetzung eines wildökologischen Raumordnungskonzeptes „Wolf" mit Wolfsschutzgebieten, Wolfsmanagementgebieten und wolfsfreien Gebieten.
- Das BNatSchG ist dahingehend zu novellieren, dass den Ländern die rechtssichere Einführung eines Schutzjagdansatzes zur Beeinflussung des Wolfsbestandes ermöglicht wird.
- Der angestrebte „günstige Erhaltungszustand" des Wolfes ist konkret zahlenmäßig festzulegen. Dabei ist der genetische Austausch über Landes- und Staatsgrenzen hinweg zu berücksichtigen.
- Den Wolf in die Liste des § 2 I Nr. 1 BJagdG aufzunehmen.
Begründung:
Das Konfliktfeld zwischen Mensch und Wolf ist in den Küsten- und Hochwasserschutzgebieten trotz einer bisher relativ geringen Anzahl Wolfsindividuen auf ein nicht akzeptables Maß angewachsen. Ein auskömmlicher Interessenausgleich zum Erhalt der hohen Akzeptanz gegenüber dem Wolf ist bisher nicht gelungen. Gebiete in denen die Schafhaltung unverzichtbarer Teil der Deicherhaltung und Deichpflege ist, müssen deshalb als wolfsfreie Gebiete ausgewiesen werden. Alle bislang gesammelten Erfahrungen zeigen deutlich, dass die bekannten Herdenschutzmaßnahmen in den mit der Deichbeweidung zusammenhängenden Bereichen weder erfolgreich noch verhältnismäßig sind. Die Bedrohung durch den Wolf führt die Weidetierhalter zunehmend an ihre physischen, emotionalen und finanziellen Grenzen. Unter diesen Voraussetzungen besteht die unmittelbare Gefahr von Betriebsaufgaben. Die Konsequenz ist eine erhebliche Gefährdung des Küstenschutzes sowie der Verlust einer offenen und artenreichen Kulturlandschaft.