In dieser Woche haben wir aus aktuellem Anlass über zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung des sogenannten „Sicherheitspakets“ debattiert. Auch meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland eingebracht. Wir stellen fest, dass nach der Aufnahme von über 1,8 Millionen Asylbewerbern und Ukraine-Flüchtlingen seit 2022 sind die Integrationskapazitäten in Deutschland auf absehbare Zeit erschöpft sind. Daher muss der Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz vorerst ausgesetzt werden.
Um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, sollte die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen, insbesondere an Bahnhöfen erhalten. Dies betrifft Drittstaatsangehörige ohne Duldung oder mit Duldung aufgrund fehlender Reisedokumente.
Die Maßnahmen können auch Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung umfassen.
Die Ampel-Regierung zeigt keine Kraft für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik. Interne Streitigkeiten verhindern wirksame Maßnahmen. Die von Nancy Faeser vorgelegten Vorschläge sind unzureichend und bleiben weit hinter dem Notwendigen zurück:
Eine klare Zurückweisung an den deutschen EU-Binnengrenzen. Nur so kann der Zustrom nach Deutschland gestoppt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten keine Minimallösungen, sondern echte Problemlösungen. Diese Untätigkeit, für die Bundeskanzler Olaf Scholz verantwortlich ist, gefährdet die innere Sicherheit Deutschlands. Die Ampel kapituliert vor der Herausforderung irregulärer Migration und zeigt sich handlungsunfähig.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt Scheinlösungen und endlose Gespräche in immer neuen Arbeitsgruppen ab. Die erforderlichen Maßnahmen für eine neue Asyl- und Migrationspolitik sind bekannt. Es ist Zeit zu handeln, nicht zu reden.
Wir erneuern unsere Forderung nach konsequenter Zurückweisung an den Grenzen, um die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland zu beenden.
Bundeshaushalt 2025
Die Haushaltsplanung der Ampel-Regierung ist unausgegoren. Es fehlen klare Prioritäten, Einnahmen werden geschönt und Ausgaben pauschal ignoriert. Der Entwurf zum Bundeshaushalt wirkt wie eine Mischung aus Tricks und Täuschungen. Auffällig ist, dass die Regierung offenbar selbst darauf hofft, dass der Bundestag den Entwurf korrigiert. Das macht die Finanzplanung unsolide und unrealistisch.
Zudem gibt es keine klare Einigung auf Schwerpunkte, selbst in der Wirtschaftspolitik zeigen sich tiefe Differenzen innerhalb der Koalition. Im Bereich des Bürgergelds plant die Regierung zusätzliche Ausgaben für 2024, da die Zahl der Empfänger gestiegen ist.
Gleichzeitig wird ein Rückgang der Bürgergeldausgaben im nächsten Jahr erwartet, was angesichts der aktuellen Entwicklung unrealistisch erscheint. Ist dieser Haushalt noch verfassungsgemäß? Diese Frage stellt sich, da die Schuldenbremse 2020 von der CDU und SPD ausgesetzt wurde, um Corona-Kredite aufzunehmen und Hilfspakete zu finanzieren. Rückflüsse aus diesen Hilfen müssten eigentlich zur Tilgung der Kredite verwendet werden. Stattdessen fließen sie in den allgemeinen Haushalt ein, was die Union als eine fragwürdige Umwidmung ansieht. Das Bundesverfassungsgericht hat ähnliche Vorgehensweisen bereits kritisiert. Es wird davor gewarnt, diese Praxis weiterzuführen, da der Haushalt sonst verfassungswidrig sein könnte.
Die Ampel spricht von einer wirtschaftlichen Wende, doch stattdessen fließen Milliarden in Sozialleistungen und Asyl- und Fluchtursachenbekämpfung. Hier gäbe es erhebliches Sparpotenzial, das genutzt werden könnte, um den Haushalt zu stabilisieren und auf einen besseren Kurs zu bringen.
Ihre
Astrid Damerow, MdB
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