MARSCHBAHN ZWISCHEN NIEBÜLL UND WESTERLAND

15.04.2025

Grünes Licht für den weiteren Ausbau
 

Die Planungen zum zweigleisigen Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll und
Westerland können ungebremst fortgesetzt werden. Das geht aus einem Beschluss des
Finanzausschusses der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung vom 10. April hervor.
Demnach werden die Planungen der als nächstes anstehenden Phase, der sogenannten
Leistungsphase 3, zunächst vom Land vorfinanziert, um eine nahtlose Weiterführung
der Arbeiten durch die Deutsche Bahn zu gewährleisten. Durch die Vorfinanzierung
wird eine zwangsläufig eintretende Pause überbrückt, die beispielsweise durch das
Prüfverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes und die Verhandlungen zwischen Bund und
Deutscher Bahn entsteht. Aufgrund der Neuwahlen und der nachfolgenden Regierungsbildung
geht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in diesem Fall sogar von
einer erheblichen größeren Verzögerung aus. Eine solche Verzögerung wird aber jetzt
durch die Vorfinanzierung abgewendet.
„Die Entscheidung des Finanzausschusses, der Vorfinanzierung der Maßnahmen durch das Land Schleswig-Holstein zuzustimmen, ermöglicht es, den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn ohne Unterbrechung voranzutreiben. Das Volumen der Vorfinanzierung kann dabei bis zu 10 Millionen Euro betragen“, berichtet der Landtagsabgeordnete Michel Deckmann (CDU) aus der Ausschuss-Sitzung.
Manfred Uekermann MdL (CDU) hebt die Bedeutung der Entscheidung für alle Men-schen, die nach Sylt oder von der Insel zurück unterwegs sind, hervor: „Als Abgeord-nete haben wir uns immer wieder für den Ausbau eingesetzt, und jetzt zahlt sich das Engagement aus. Die Bereitschaft zur Vorfinanzierung ist ein klares Bekenntnis zur Wichtigkeit und Dringlichkeit des zweigleisigen Marschbahnausbaus, und es ist ein po-sitives Signal für die Region, dass die Planungsmaßnahmen ohne Verzögerung voran-schreiten werden.“
V.i.S.d.P.
Manfred Uekermann MdL und Michel Deckmann MdL