Michel Deckmann: Keine Erhöhung der Erbschaftssteuer

18.09.2026

Der Landtagsabgeordnete Michel Deckmann stellte zu Beginn seiner heutigen Rede
in der Debatte zur Erbschaftssteuer fest: „Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im
Haus über die Erbschaftssteuer diskutieren. Heute diskutieren wir aufgrund eines
Vorschlags der Nordkonferenz der Finanzminister der Länder. Zeitlich passt die
Debatte auch deshalb, weil in den nächsten Wochen im Bereich der Erbschaftsteuer
wichtige Entscheidungen vor dem BVerfG anstehen.“

Zwei Verfahren stünden dort kurz vor der ersten mündlichen Anhörung. Zum einen
werde am 13. Oktober in einem ersten Termin eine Klage verhandelt, die die
mangelnde Gleichbehandlung von privatem und betrieblichem Vermögen anmahne.
Am Tag davor werde auch über eine Normenkontrollklage des Landes Bayern
verhandelt, welche grundsätzlich die Bewertungsverhältnisse, eine mangelnde
Inflationsanpassung über die letzten Jahre, aber auch die fehlende Berücksichtigung
regionaler Unterschiede zwischen den Ländern kritisiere. „Gleichzeitig ist jede steuerpolitische
und finanzpolitische Debatte immer auch im Kontext des Haushalts zu betrachten.
Die Erbschaftssteuer ist für die Länder schließlich auch eine wichtige Einnahmequelle.“

Allein in Schleswig-Holstein habe man im Jahr 2024 knapp 330 Millionen Euro
eingenommen. In Anbetracht der herausfordernden Haushaltslage des Landes sei
dies eine enorme Summe. „Die Konsequenz darf allerdings nicht sein, dass wir
strukturell immer nur über eine Erhöhung der Einnahmenseite diskutieren.
Auch nicht im Zuge der Erbschaftsteuerreform. Wir müssen auch die öffentlichen
Ausgaben kritisieren und hier schauen, wo wir diese reduzieren können.
Denn hier liegt die Wurzel des Problems. Wir haben als Land und als Bund kein
Einnahmeproblem, wir haben ein Ausgabeproblem.“ Deckmann stellte für die CDU-Fraktion
klar, dass diese Aufgaben- und Ausgabenkritik als erstes kommen müsse. Erst danach solle
probiert werden, Einnahmequellen auszuweiten. „Wir müssen erst konsequent aufräumen,
bevor es darum geht, noch mehr Geld von den Bürgerinnen und Bürgern einzusammeln.“
Bei der Erbschaftssteuer gebe es außerdem eine Besonderheit, die häufig vergessen werde.
„Wir gehen hier nicht an liquides Vermögen, das irgendwo auf den Konten der 
Menschen herumliegt.
Wir gehen in die Betriebsvermögen rein, wir greifen 
Produktionsanlagen, nehmen die in die Bewertung
und besteuern diese, obwohl diese 
den Wohlstand unseres Landes erst noch erwirtschaften müssen.
Das sehen wir 
äußerst kritisch.“

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen sei es wichtig, dass die
Unternehmerinnen und Unternehmer liquide seien. Diese bräuchten das Geld, um
Risiken und Krisen abpuffern zu können. „Dort jetzt staatlich über eine Ausweitung
der Erbschaftsteuer Liquidität abfließen zu lassen, wäre genau das falsche Signal“,
so der Abgeordnete.

„Auch grundsätzlich gibt es bei der Erbschaftsteuer Herausforderungen: Wir sehen
die Komplexität der Verfahren hat zugenommen, wir sehen hohe administrative
Kosten im Bereich der Erbschaftssteuer, die ehrlicherweise in einem nur geringen
Verhältnis zur Einnahmeseite stehen. Wir sehen, dass die Bewertungsverfahren
äußerst kompliziert sind, wenn es um betriebliches Vermögen geht, und genau da
müssen wir ansetzen. Denn am Ende des Tages muss die Erhebung der
Erbschaftssteuer in einem angemessenen Kostenverhältnis administrierbar sein.
Deswegen sagen wir ganz klar: Bevor wir über eine Ausweitung der Erbschaftssteuer
nachdenken, sollten wir das System vereinfachen, Freibeträge erhöhen und am Ende
des Tages den Unternehmerinnen und Unternehmern ihr Geld lassen, damit sie
investieren und unseren Wirtschaftsstandort wieder voranbringen können!“, so
Deckmann abschließend.