SPD, Grüne und SSW ziehen ihren Antrag zurück
SPD, Grüne und SSW haben heute ihren Antrag zur Hochschulpolitik im Landtag in letzter Minute zurückgezogen. Dieser hätte anlässlich einer Abwesenheit des Ministerpräsidenten keine Mehrheit gefunden. Die Fraktionen von FDP und Piraten hatten sich dem ursprünglich von der CDU eingebrachten Antrag „Hochschulen auf den Ansturm des doppelten Abiturjahrganges vorbereiten und ihre Unterfinanzierung beenden“ angeschlossen.
Auch dieser fand allerdings wegen des Patts keine Mehrheit. In seinem Debattenbeitrag hatte zuvor CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Daniel Günther der Regierungskoalition vorgeworfen, die Hochschulen im Land nicht auf die doppelten Abiturjahrgänge vorzubereiten. Dies hatten auch die Hochschulrektoren in einem gemeinsamen „Brandbrief“ an das Wissenschaftsministerium bemängelt. „Schon in diesem Wintersemester reichten die Sitzplätze für die Studierenden nicht, wenn sie die Vorlesungen besuchen wollten. Wie wird es dann erst zum Wintersemester 2016/2017 an unseren Hochschulen aussehen?“, fragte Günther.
Er erinnerte daran, dass SPD, Grüne und SSW von den BAföG-Millionen nicht einen Cent an die Hochschulen leiten würden, obwohl dies im Gesetzestext ausdrücklich vorgesehen sei. Auch die Fraktionsvorsitzenden der Grünen und die Expertenkommission „Forschung und Innovation“ hätten gefordert, dass die Mittel zumindest zu einem großen Teil an die Hochschulen gegeben werden sollen. „SPD, Grüne und SSW in Schleswig-Holstein bezahlen mit dem Geld die Lehrerstellen, die sie für ihre Kleinstoberstufen an den Gemeinschaftsschulen benötigen. Noch nicht einmal gegen den Unterrichtsausfall wird damit etwas getan“, so Günther.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende kritisierte die Antwort von Wissenschaftsministerin Alheit auf den Hinweis der Rektoren scharf, dass angesichts der Unterfinanzierung eine vierstellige Zahl an Studienanfängern des doppelten Jahrgangs nicht aufgenommen werden könne. Diese hatte entgegnet, ein Studium in anderen Bundesländern würde für die jungen Menschen eine "Horizonterweiterung" bedeuten.
Problematisch sei auch, dass das Sondervermögen zur Hochschulsanierung keine Wirkung entfalte. Binnen zwei Jahren seien von den 77 Millionen Euro gerade einmal erst 3,6 Millionen Euro bei den Hochschulen angekommen. Hier sieht die Landesregierung vor allem die Hochschulen in der Verantwortung. Günther: „Bauherr sind eben nicht die Hochschulen - sondern das Land! Wenn Sie in diesem Schneckentempo weitermachen, dann können unsere Hochschulen wirklich Gute-Nacht sagen.“
Flüchtlingspolitik: Landesregierung nimmt Forderungen nicht ernst
CDU kritisiert Planlosigkeit des Innenministers
Wieder einmal soll der Bund mehr Verantwortung übernehmen – so lautete heute eine Kernforderung von Innenminister Studt in der Debatte zur Flüchtlingspolitik. Im Zentrum standen drei Berichte, die der Landtag von der Landesregierung angefordert hatte. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Astrid Damerow, kritisierte die erneute Forderung des Innenministers. Der Bund greife den Kommunen bereits enorm unter die Arme. Der Bund habe zum Beispiel die Mitarbeiterzahl im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erheblich aufgestockt. Auch finanziell leiste der Bund eine erhebliche Unterstützung. Das Problem sei jedoch, dass das Land unter anderem die 17 Millionen Euro Bundesmittel bereits mehrfach verplant habe.
„Sie kommen hier so nicht weiter“, betonte Damerow an die Adresse der Landesregierung gerichtet. „Die verlorene Zeit haben Sie bis heute nicht aufholen können. Hätten sie früher angefangen, wären Sie heute schon weiter.“, kritisierte die Flüchtlingspolitikerin mit Blick auf den Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2013. Auch seit dem letzten Bericht zur Flüchtlingspolitik habe die Landesregierung keine großen Fortschritte erzielt. Der aktuelle Bericht zeige, dass die Außenstelle Boostedt erst Ende des Jahres vollständig genutzt werden könne. Damit habe die Landesregierung den Zeitpunkt erneut nach hinten korrigiert.
Damerow wies darauf hin, dass die fehlenden Kapazitäten in der Erstaufnahme vor allem bei den Kommunen zu Problemen führten. Die Vorwarnzeit für Zuweisung von Flüchtlingen sei hierdurch so kurz, dass es den Kommunen kaum noch möglich sei, für angemessene Unterkünfte vor Ort zu sorgen.
Damerow bedauerte im Anschluss an die Plenardebatte, dass der Antrag von CDU und Piraten auf Einrichtung eines Ausschusses für Integrations- und Flüchtlingspolitik nicht die nötige Mehrheit gefunden habe.
Ein Problem, auf das Damerow in ihrer Rede ein besonderes Augenmerk legte, sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. „In der Frage des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sperrt sich die Landesregierung wieder einmal gegen ein Konzept. Das hat sie vor anderthalb Jahren auch bei der Flüchtlingsunterbringung getan und wir sehen, wohin das geführt hat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung Albig sehenden Auges wieder den gleichen Fehler begeht“, kritisierte Damerow.
Gerade die sozialen Dienste und die Jugendämter wiesen mit den steigenden Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf zunehmende Problem hin: Der gesundheitliche Zustand der jungen Menschen sei häufig schlecht. Hinzu kämen Sprachbarrieren und ein Mangel an geeignetem Wohnraum. Auch die Beratungskapazitäten seien unzureichend. Die Kommunen würden unter den stark steigenden Personal- und Sachkosten und der fehlenden Planungsunsicherheit hinsichtlich der steigenden Fallzahlen leiden.
„Gerade weil wir wissen, dass diese jungen Menschen in einer ganz besonderen Situation sind, dass sie sich mehrheitlich schnell integrieren möchten und dass sie vermutlich hier bleibe werden, brauchen sie unsere besondere Aufmerksamkeit“, betonte Damerow.
Mit den Berichten der Landesregierung werden sich nach der Plenardebatte nun der Innen- und der Bildungsausschuss befassen.
Vorratsdatenspeicherung: SPD-Position unklar
CDU fordert weiter Mindestspeicherfristen
Zu Beginn der Woche hatte SPD-Fraktionschef Dr. Ralf Stegner Bewegung in der Frage der Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten angedeutet. Zuvor hatte der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel Justizminister Heiko Maas aufgefordert, gemeinsam mit Innenminister Thomas de Maiziere einen Entwurf für ein Gesetz vorzubereiten.
Unverzüglich hatten die FDP- und die Piratenfraktion eine Dringlichkeitsdebatte gefordert. Denn bislang hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag – mit Ausnahme der CDU – die Vorratsdatenspeicherung strikt abgelehnt.
In der Dringlichkeitsdebatte betonte Stegner, für ihn komme eine „Massenspeicherung“ nicht in Frage. Es bestehe kein Zweifel daran, dass diese Regierungskoalition keine anlasslose und massenhafte Speicherung von Daten befürworten werde. Pirat Breyer fragte daraufhin nach, wie es dann ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben solle.
„Mir ist klar, dass einzig die CDU-Fraktion sich heute dafür ausspricht. Das ist ein Beispiel dafür, dass die Mehrheit nicht automatisch im Recht ist“, erklärte CDU-Innenexperte Bernstein in seinem Debattenbeitrag. Alle Fachleute würden diese Maßnahme befürworten bzw. fordern, betonte der CDU-Abgeordnete.
Die Liste derjenigen Straftäter, die bislang in Deutschland wegen des Verbots der Mindestspeicherung von Verbindungsdaten nicht verfolgt werden konnten, sei lang. Nachgewiesenermaßen gehe es um Drogenhändler, Nutzer von Kinderpornografie, Trickbetrüger, bandenmäßige Einbrecher, Räuber und Erpresser.
Deshalb sei zu begrüßen, dass mittlerweile der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel sich für Mindestspeicherungen offen gezeigt habe. Auch die Äußerungen von SPD-Landeschef Stegner – die letztendlich zum Dringlichkeitsantrag geführt hätten - gingen in die richtige Richtung.
Bernstein machte noch einmal deutlich, dass es lediglich um die Speicherung der Verbindungsdaten gehe. Es könne nicht sein, dass weiterhin die Wahl des Providers darüber entscheide, wie lange Strafverfolgungsbehörden auf die Verbindungsdaten zugreifen könnten.
CDU-Vorschlag für Entschädigung im Dienst verletzter Beamte wird Gesetz
Landtag fasst einstimmigen Beschluss
Manchmal geht es ganz schnell: Erst im November vergangenen Jahres hatte die CDU-Fraktion einen Hilfsfonds für im Dienst verletzte Beamte gefordert. Dieser sollte für den Fall in Vorleistung gehen, dass die Täter einen gerichtlich zugesprochenen Schadenersatzanspruch nicht zahlen können. Bereits heute wurde ein auf diesen CDU-Vorschlag zurückgehendes Gesetz einstimmig im Landtag verabschiedet (Link siehe unten).
„Fast täglich wird in Schleswig-Holstein ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin im Dienst verletzt. Oft werden sie dabei Opfer von Gewalt, die sich nicht gegen die individuelle Person, sondern gegen den Repräsentanten des Staates richtet“, erklärte CDU-Innenexprete Dr. Axel Bernstein heute (19. März 2015) in Kiel.
Die Arbeit der Landespolizei habe Respekt und Wertschätzung verdient. Gerade wenn dieser Respekt bei vielen in der Gesellschaft eher zu- als abnehme, hätten die Parlamentarier diesen einzufordern.
„Ich freue mich deshalb sehr, dass der Landtag einstimmig der Initiative der CDU-Landtagsfraktion gefolgt ist. Mit der Übergangsregelung und der Bagatellgrenze von 250 Euro schaffen wir die bundesweit günstigste Regelung für die Beamten und Angestellten eines Landes. Darauf können wir stolz sein“, so Bernstein.
CDU unterstützt Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes
Gesetzentwurf wird in zweiter Lesung verabschiedet
Die CDU stehe zu ihrem Wort, das sie im Ausschuss gegeben habe und werde dem Gesetzentwurf im Plenum zustimmen. Mit diesen Worten begann der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karsten Jasper, seine Rede. In zweiter Lesung debattierte der Landtag heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes. Ein neue Gesetzesgrundlage war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe notwendig geworden.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass eine Entscheidung über eine Zwangsbehandlung von einem Gericht getroffen werden muss. Eine Zwangseinweisung ist danach nur erlaubt, wenn der untergebrachte Mensch zum Beispiel aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennt. Das Gesetz soll zudem die Aufklärungsrechte der untergebrachten Menschen stärken, indem sie über die ihnen zustehenden Rechte während der Unterbringung aufgeklärt werden müssen.
Maßregelvollzugseinrichtungen sollen künftig auf dem Klinikgelände und im Inneren der Gebäude Videotechnik einsetzen können. Dies ist aber an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Videoüberwachung darf erst angeordnet werden, wenn dies zum Beispiel durch eine schwerwiegende Störung der Ordnung der Einrichtungen erforderlich ist.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion betonte in seiner Rede: „Dies ist ein sehr sensibles Thema, da es sich um Eingriffe in die Bürgerrechte handelt. Das sind Zwangsmaßnahmen, die immer nur das allerletzte Mittel sein können. Wir brauchen Grundlagen, die den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen. Genau das tun wir mit dem Gesetz.“
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU und der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von FDP und Piraten angenommen. Ein Änderungsantrag der FDP, dem neben den Liberalen auch die Piraten zustimmten, erhielt nicht die nötige Mehrheit.
Landtag verabschiedet Gesetz zur Vereinheitlichung des Wahlalters
Nur Piraten stimmen dagegen
In Schleswig-Holstein wird das Mindestalter für Bürgermeister und Landräte künftig bei 18 Jahren liegen. Die Höchstaltersgrenze wird aufgehoben. Das hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Piraten beschlossen.
„Nicht das Alter, sondern die fachliche und persönliche Qualifikation ist ausschlaggebend dafür, ob und wie eine Person ein kommunales Wahlamt ausfüllt oder nicht“, erklärte dazu die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen.
Die CDU-Abgeordnete räumte ein, dass sie in der Ersten Lesung durchaus eine kritische Haltung in Bezug auf die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für kommunale Wahlbeamte, die bereits jetzt bei 68 Jahren liegt, zum Ausdruck gebracht habe.
Die eindeutigen Ergebnisse der parlamentarischen Anhörung hätten sie jedoch überzeugt: „Richtig ist, dass die Menschen immer älter werden. Und das ist eine erfreuliche Entwicklung. Richtig ist auch, dass immer mehr Menschen bis in ein hohes Alter hinein leistungsfähig sind. Und auch das ist eine gute Nachricht“, so Nicolaisen.
Die Aufhebung der Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte ermögliche, dass künftig kommunale Wahlbeamte nicht wegen starrer Altersgrenzen aus dem Amt scheiden müssten oder nicht kandidieren dürften.
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