Regierungsfraktionen lehnen CDU-Anträge zur Verbesserung der inneren Sicherheit ab
Günther: Zunehmende Gründung von Bürgerwehren sind die Antwort auf falsche Prioritätensetzung
Die CDU-Fraktion ist heute mit ihren beiden Anträgen für eine Verbesserung der Inneren Sicherheit gescheitert. Die Regierungsfraktionen lehnten nicht nur den von der Union zur Abstimmung gestellten Antrag „Gewährleistung der Sicherheit muss Kernaufgabe des Staates bleiben“ ab. SPD, Grüne und SSW weigerten sich ebenfalls, den CDU-Antrag für eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Wohnungseinbruchsdiebstahl künftig nicht mehr als „minder schwere Straftat“ zu behandeln, auch nur im Ausschuss zu beraten.
Anlass für den ersten Antrag war die – laut Landesregierung vor allem in den vergangenen Monaten – zunehmende Gründung von Bürgerwehren. „Solche Bürgerwehren, wie sie sich aktuell vor allem im südlichen Schleswig-Holstein gründen, sind eine Antwort der Bürgerinnen und Bürger auf die falsche Prioritätensetzung der Landesregierung“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende in seinem Debattenbeitrag.
Wenn in einem kleinen Dorf innerhalb weniger Wochen drei Einbrüche passierten, dann könne er die Angst der Einwohner und die daraus hervorgehende Motivation, selbst auf Streife zu gehen, durchaus nachvollziehen. Bürgerwehren könnten die Polizei allerdings nicht ersetzen. Die Stellenstreichungen bei der Polizei seien falsch und müssten rückgängig gemacht werden.
Die Forderung der CDU, die Möglichkeit der Einstufung von Einbruchsdiebstahl als „minder schwerer Fall“ zu streichen, begründete CDU-Fraktionschef Günther mit den schweren Folgen für die Opfer. „Ein Einbruch ist immer auch ein Eindringen in die intimste Privatsphäre eines Menschen - wenn Fremde in den intimsten Dingen herumgewühlt haben, wenn Schubladen herausgerissen und die Wohnung oder das Haus von Einbrechern auf den Kopf gestellt wurden. Dann bricht für diese Menschen eine Welt zusammen. Viele sind dadurch traumatisiert“, so Günther.
Wer einen Einbruch begehe, der müsse auch angemessen für seine Tat bestraft werden. Darüber hinaus müssten Ermittler die Möglichkeit haben, bei Wohnungseinbruchsdiebstählen das Instrument der Telekommunikationsüberwachung auch zu nutzen.
Redner von SPD, Grünen und SSW warfen der CDU vor, mit ihren Anträgen lediglich Angst schüren zu wollen und Symbolpolitik zu betreiben. „Für uns Grüne gilt: Mehr Sicherheit kann sinnvollerweise nur auf der sozialpolitischen Ebene erreicht werden. Statt härtere Bestrafungen zu fordern oder nach immer mehr Polizei zu rufen, sollte man grundsätzlich die Ursachen für Eigentums- und Vermögensdelikte in den Fokus rücken. Vieles spricht dafür, dass die seit Jahren wachsende Einkommens- und Vermögensungleichheit dabei eine gewichtige Rolle spielt“, erklärte beispielsweise Burkhard Peters.
CDU kritisiert Scheinheiligkeit der Regierungskoalition bei Entgeltgleichheit
Politik von SPD, Grüne und SSW vergrößert Lücke im eigenen Land
Der Auftakt der dieswöchigen Landtagssitzung begann mit einer lebhaften Debatte. Das Thema auf Antrag von SPD, Grünen und SSW: die „Entgeltgleichheit“ von Frauen und Männern. Die CDU-Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann betonte in ihrer Rede, dass Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern nicht zu akzeptieren seien, wenn beide über die gleichen Qualifikationen verfügten und auch die gleiche Tätigkeit ausübten.
Die Sozialpolitikerin kritisierte die Regierungskoalition in der Debatte scharf. SPD, Grüne und SSW würden mehr Entgeltgleichheit fordern, aber im eigenen Land genau das Gegenteil fördern. „Mit der geplanten ungleichen Besoldung der Lehrkräfte tun sie genau das, was sie in ihrem Antrag kritisieren“, betonte sie in ihrer Rede. Erst vor wenigen Wochen hatte die Landesregierung angekündigt, die Grundschullehrer von der geplanten Besoldungsreform auszuschließen. Dies hat zur Folge, dass künftig Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, an denen 90 Prozent Frauen unterrichten, weniger Lohn erhalten als ihre Kolleginnen und Kollegen an weiterführenden Schule, an denen 62 Prozent Frauen tätig sind.
Auch Fraktionschef Daniel Günther ging hart mit den Regierungsfraktionen ins Gericht. „Was ändern Sie mit Ihrem Antrag? Nichts. Sie stellen nur plakative Forderungen auf und zeigen auf die Bundesebene!“, bemerkte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Die CDU hatte einen umfassenden Änderungsantrag zum Antrag der Regierungsfraktionen eingebracht. Darin fordert sie unter anderem die Landesregierung auf, sich für eine geschlechtergerechte Berufsberatung einzusetzen. Mit Blick auf das nicht unumstrittene Entgeltgleichheitsgesetz, das derzeit auf Bundesebene diskutiert wird, sieht der Antrag vor, dass gesetzliche Änderungen auf Bundesebene weder die Tarifautonomie beschneiden, noch mehr Bürokratie verursachen dürfen.
Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen für den Antrag der CDU; die Regierungsfraktionen lehnten ihn ab. Der Antrag von SPD, Grünen und SSW erhielt – mit den Stimmen der Piraten - die nötige Mehrheit.
CDU-Abgeordnete stimmen für Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Landtag wählt Ulrich Hase für neue Amtszeit
Der Landtag hat heute Dr. Ulrich Hase in seinem Amt als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung für eine weitere Amtszeit bestätigt. Die CDU-Fraktion hatte seine Wiederwahl von Anfang an unterstützt und den Wahlvorschlag mit unterbreitet.
CDU-Fraktionschef Daniel Günther und die Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Heike Franzen, gratulierten dem wiedergewählten Landesbeauftragten, der sich seit 1995 für die Belange von Menschen für Behinderung einsetzt.
„Ulrich Hase genießt im Landeshaus dank seiner hohen Fachkompetenz und seines beeindruckenden Engagements über alle Fraktionsgrenzen hinweg ein hohes Ansehen. Darum freue ich mich, dass er dem Land für eine weitere Amtszeit als Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung erhalten bleibt“, so Fraktionschef Daniel Günther.
Akzeptanz der Bürger wichtigster Eckpfeiler von SuedLink
CDU wirbt für mehr Bürgerbeteiligung
Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages haben in der heutigen Sitzung auf Initiative der CDU-Fraktion, über den schnellen Ausbau von SuedLink diskutiert. SuedLink bezeichnet die Strom-Trasse, die den aus Windenergie in Schleswig-Holstein gewonnenen Strom in andere Bundesländer transportieren soll. Der Baubeginn der geplanten Übertragungstrasse soll 2016 stattfinden und diese bis 2022 fertiggestellt werden
Jens-Christian Magnussen, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion begründete in seiner Rede den CDU-Antrag: „Das Kabel wird das Rückgrat der Deutschen Stromversorgung darstellen. Es wird den Windstrom aus dem Norden mit wenig Leistungsverlust in die Ballungszentren des Südens bringen. Wenn man sich das also genau anschaut, stellt man fest, dass wirklich gute fachliche Argumente gegen die Notwendigkeit des Baus der SuedLink-Trasse fehlen.“
Magnussen machte sich in seiner Rede für mehr Transparenz und mehr frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung von SuedLink stark. Der Betreiber TenneT würde von der Bundesnetzagentur aufgefordert, bei den Trassenverläufen nachzubessern und müsse nun die Vorzugsvarianten im Trassenverlauf besser begründen. Zur Realisierung einer erfolgreichen Energiewende sei der Netzausbau der wichtigste Eckpfeiler, die Akzeptanz der Bevölkerung von elementarer Bedeutung, und ein zeitliches Verzögern in der Folge der weiteren Ereignisse für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht hinnehmbar, begründete Magnussen die Bedeutung des Projektes.
„Es wäre aus Sicht der CDU fahrlässig, die Chancen auf Beteiligung und mögliche Änderungen beim Trassenverlauf weitestgehend ohne Öffentlichkeit durchlaufen zu lassen“, so Magnussen.
Der Antrag der Regierungsfraktionen wurde mit den Änderungen der CDU-Fraktion einstimmig von allen Fraktionen in den Ausschuss überwiesen
CDU: Alheit hat bei der Neuregelung der Rettungsdienste über ein Jahr verschlafen
Sozialministerin legt Rettungsdienstgesetz vor
Seit Januar 2014 ist auf Bundesebene ein neues Rettungsdienstgesetz in Kraft. Kern ist die Einführung der „Notfallsanitäter“. Diese sollen umfassender ausgebildet werden, als Rettungssanitäter. Damit verbunden sind höhere Befugnisse in der Erstversorgung bis zum Eintreffen des Arztes.
Aufgabe des Landes ist es, zum einen die Besetzung der Rettungswagen zu regeln, und zum anderen Vorgaben für die Ausbildung inklusive der Finanzierung zu machen.
Heute brachte Sozialministerin Kristin Alheit ihren Gesetzentwurf in den Landtag ein. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karsten Jasper, begrüßte das Bundesgesetz. „Insbesondere für die medizinische Versorgung des ländlichen Raumes ist die Einführung des Notfallsanitäters wichtig“, so Jasper.
Alheit warf er vor, mehr als ein Jahr verschlafen zu haben. „2013 wurde das betreffende Bundesgesetz verabschiedet. Erst heute legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vor, der die entscheidenden in der Zuständigkeit des Landes liegenden Fragen nicht oder falsch beantwortet“, erklärte der CDU-Abegordnete.
Der Gesetzentwurf schreibe beispielsweise vor, dass als Fahrer von Notarztwagen grundsätzlich Notfallsanitäter eingesetzt werden sollen.
„Die Notfallsanitäter sollen über die Kompetenzen des Rettungssanitäters hinaus gehende Aufgaben der Erstversorgung bis zum Eintreffen des Arztes übernehmen. Deshalb erschließt sich mir nicht, warum die Landesregierung sie ausgerechnet als Fahrer der Ärzte einsetzen will“, so Jasper.
Darüber hinaus müsse geklärt werden, welchen Beitrag das Land im Rahmen der Daseinsvorsorge an den Ausbildungskosten für die Notfallsanitäter leisten
müsse.
CDU-Fraktion sieht SPD, Grüne und SSW auf medienpolitischem Irrweg
Regierungsfraktionen wollen Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates zu Lasten der Kirchen ändern
SPD, Grüne und SSW wollen die Zusammensetzung des Fernsehrates ändern (Link zum Antrag siehe unten). Nach ihrem Willen sollen die beiden christlichen Kirchen zwei Sitze verlieren und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger dem Gremium künftig nicht mehr angehören. Dafür sollen beispielsweise Vertreter aus dem Bereich der Menschenrechtsorganisationen, der Schwulen-und Lesbenverbände sowie der digitalen Bürgerrechte vorgesehen werden.
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein, hat in der heutigen (18. März 2015) Plenardebatte diese Vorschläge als nicht zustimmungsfähig bezeichnet:
"Den Weg von SPD, Grünen und SSW, der evangelischen und der katholischen Kirche je einen Sitz im künftigen Fernsehrat des ZDF wegzunehmen, geht die CDU nicht mit. Ebenso lehnen wir die Streichung eines Sitzes für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ab. Wer auf den 60 insgesamt zur Verfügung stehenden Plätzen weitere gesellschaftliche Gruppen unterbringen will, soll dies nicht zu Lasten der Kirchen tun. SPD, Grüne und SSW sind erneut auf einem medienpolitischen Irrweg,“ so Bernstein.
Von der CDU-Vorgängerregierung eingeführte Tourismusstrategie trägt Früchte
Hamerich warnt vor negativen Folgen der Tourismusabgabe
In der heutigen Landtagsdebatte berichtete Wirtschaftsminister Meyer über die Tourismusförderung in Schleswig-Holstein. Mehr als 6,7 Millionen Gäste und 26,3 Millionen Übernachtungen wurden im letzten Jahr gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gästeankünfte und die gebuchten Übernachtungen deutlich gestiegen.
Hartmut Hamerich, tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagte in seiner Rede: „Das besonders erfreuliche ist, dass der Ganzjahrestourismus an Bedeutung gewonnen hat. Tourismus in Schleswig-Holstein endet nicht mit dem Sommer, sondern Schleswig-Holstein ist das ganze Jahr attraktiv.“
Für Hamerich liegen die Gründe für diesen derzeit gut laufenden Tourismus schon einige Jahre zurück. Die von Roland Berger vor zehn Jahren unter der damaligen CDU-geführten Landesregierung definierten Ziele mit eindeutigen Schwerpunkten und klarer Zielgruppenansprache wären damals genau richtig gewesen. Statt mit der Gießkanne sei die Förderung gezielt auf diejenigen Gruppen konzentriert worden, die damals zwei Drittel des Marktvolumens von Privatreisenden in Schleswig-Holstein ausgemacht hätten. Dies habe sich ausgezahlt.
Klare Worte fand Hamerich allerdings beim Thema Tourismusabgabe: „Diese langwierigen Diskussionen der Touristiker und Unternehmen vor Ort sind auf Dauer nicht gut. Die Tourismusentwicklung der nächsten Jahre hängt entscheidend von den Richtlinien, ob und in welcher Höhe Tourismusprojekte förderfähig sind. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein beim operationellen Programm schnell war, aber das bringt alles nichts, wenn die Regeln und die Kontrollmechanismen zu lange auf sich warten lassen.“
CDU: Abstimmungsverfahren bei Tempo-30-Zonen hat sich bewährt
Debatte über FDP-Vorschlag
Die FDP-Fraktion forderte in einem Antrag, dass Tempo-30-Zonen zukünftig auch von Städten und Gemeinden eingerichtet werden sollen. Nach ihrem Willen soll dies ausschließlich für Zonen vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnheimen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern gelten.
Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion kritisiert diesen Vorschlag: "Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen allein in die Verantwortung der Kommunen zu legen, wird Bürokratie nur vom Land auf andere öffentliche Träger verschieben. Damit würde sich die Landesregierung aus der Verantwortung für einen reibungslosen Verkehrsfluss heraus stehlen."
Er bezeichnete es als unsinnig, wenn Kommunen Tempo- 30-Zonen per Gesetz in bestimmten Bereichen pauschal ausweisen könnten. Tempo 30-Zonen gehörten zum Straßennetz und seien mit dem übergeordneten Straßennetz verbunden. Deshalb könne die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nur in enger Abstimmung mit den für den übergeordneten Straßenverkehr zuständigen Behörden geschehen.
"Die bisherige Abstimmung mit der Kreis- und Landesebene, die für die Kreis-, Landes-und Bundesstraßen zuständig sind, hat sich bewährt. Tempo 30 Zonen sollten so ausgestaltet sein, dass ein Zonenbewusstsein entsteht und nicht willkürlich nach dem Willen einzelner eingerichtet werden", so Arp.
Der Antrag der FDP wurde einstimmig in den Ausschuss überwiesen.
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