SPD, Grüne und SSW lehnen Maßnahmen zur Bekämpfung der...

21.01.2016
Pressemitteilung

SPD, Grüne und SSW lehnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität ab
Landesregierung deutet jedoch zusätzliche Stellen für Staatsanwaltschaften an

 

Zwei Anträge der CDU standen heute morgen auf der Tagesordnung: Maßnahmen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität und die Forderung nach zusätzlichen Stellen für die Staatsanwaltschaft (Links siehe unten).

Bis gestern Abend gab es von den Regierungsfraktionen keine eigene Initiative. Der dann doch mal zugeleitete Antrag enthält neben Lob für die Landesregierung nur eine Forderung an das Bundesamt für Migration.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, warf der Koalition eine fehlende gemeinsame Linie und ein daraus resultierendes Versagen bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität vor.

„8600 Einbruchsdiebstähle erfasste die Polizei in 2015 - ein Anstieg um 15 Prozent. Hinzu komnmt und niedrigste Aufklärungsquote aller Flächenländer. Allein im Kreis Stormarn gab es so viele Wohnungseinbrüche wie im Bundesland Thüringen. Und SPD, Grüne und SSW bezeichnen in ihrem Antrag die Einbruchsbekämpfung als erfolgreich. Sie nennen keine einzige Maßnahme zur Verbesserung der Situation. Das ist politische Verweigerung“, so Günther.

Die Menschen im Land hätten Angst um ihre Sicherheit. Dies belege der rasant steigende Absatz von Alarmanlagen, Schreckschusswaffen, Pfefferspray und die deutliche Zunahme bei der Teilnahme an Verteidigungskursen. „Ich will keine Bürgerwehren. Ich will einen handlungsfähigen Staat, der die Menschen schützt. Das ist seine Kernaufgabe“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.

Günther warf der Landesregierung vor, die Öffentlichkeit bis zur vergangenen Woche über die wahren Fakten getäuscht zu haben. Noch im Oktober 2015 habe der Innenminister „in aller Deutlichkeit“ gesagt, aus polizeilicher Sicht gebe es überhaupt keine Hinweise auf erhöhte Kriminalität. Anfang Januar 2016 habe Studt gegenüber Medien erklären lassen, dass er plane, sich erst im März zur Entwicklung der Einbruchskriminalität zu äußern. Noch der dem Parlament am 13. Januar 2016 zugeleitete Bericht nenne zum Teil andere Fakten, als sie Studt in seiner Pressekonferenz am gleichen Tag bekannt gegeben habe.

„Das alles zeigt: Die Menschen sollten über das Ausmaß der Kriminalität belogen werden. Nur der öffentliche Druck hat dazu geführt, dass Sie den Menschen die Wahrheit gesagt haben. Das ist ein Skandal“, so Günther. Für den Vorwurf der „Lüge“ handelte er sich eine Rüge von Landtagsvizepräsidentin Marlies Fritzen (Grüne) ein. Günther sagte zu, den Begriff nicht mehr zu verwenden, blieb in der Sache jedoch bei dem Vorwurf.

Die CDU wolle sich nicht damit zufrieden geben, dass die Menschen ihre Sicherheit selbst in die Hand nehmen. Deshalb habe sie klare Forderungen zur Abstimmung gestellt. Beispielsweise müsse es eine personell und technisch ausreichend ausgestattete Task-Force geben. Und die Zusammenarbeit mit Hamburg müsse deutlich verbessert werden.

Günther betonte, dass polizeiliche Maßnahmen allein nicht ausreichen werden. Deshalb fordere die Union ergänzend eine Stärkung der Staatsanwaltschaft. Auch müssten auf Bundesebene Gesetze angepasst werden.

Der CDU-Antrag wurde jedoch abgelehnt. Einen Teilerfolg konnte die Unionsfraktion jedoch verbuchen. Justizministerin Spoorendonk sagte in der Debatte über die CDU-Forderung nach mehr Stellen für die Staatsanwaltschaft eine bessere personell Ausstattung zu.

„Damit hat sich die Beharrlichkeit meiner Fraktion ausgezahlt. Bislang haben SPD, Grüne und SSW die Personalstärke der Staatsanwaltschaften immer als auskömmlich bezeichnet. Selbst das Eingeständnis einer zu hohen Arbeitsbelastung im vergangenen Jahr führte bislang nicht zu entsprechenden Initiativen der Koalition. Durch unseren heute beratenen Antrag kommt endlich Bewegung in die Sache“, sagte CDU-Justizexpertin Barbara Ostmeier dazu.

Sie forderte die Regierungsfraktionen dazu auf, die Beratungen über ihren in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesenen Antrag zügig zum Abschluss zu bringen.
Antrag der CDU

CDU fordert seit drei Jahren angekündigte Ausbildungskampagne ein
Landtag debattiert über Situation der Pflege in Schleswig-Holstein

Kurz nach der Regierungsübernahme hatte die Landesregierung eine „Ausbildungskampagne“ angekündigt. Damit sollte mehr Personal für die Pflegeberufe gewonnen werden. Anlässlich der heutigen Debatte über den Landespflegebericht fragte die sozialpolitische Sprecherin, Katja Rathje-Hoffmann nach: „Wo bleibt eigentlich Frau Alheits seit drei Jahren angekündigte Ausbildungskampagne? Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht - nur Sie noch nicht Frau Alheit. Liefern Sie endlich!“

Insgesamt habe der Altenpflegebereich sich mit rund 40.000 Arbeitsplätzen zu einem Job-Motor entwickelt. Nicht so erfreulich sei jedoch, dass davon nur 20 Prozent in Vollzeit arbeiteten. Gründe dafür seien weitere familiäre Verpflichtungen, nicht genügend Vollzeitstellen oder eben auch eine zu hohe Belastung in Vollzeit. Auch deshalb sei die immer noch nicht gestartete Ausbildungskampagne so wichtig.

Positiv sei, dass trotz der steigenden Zahl älterer Menschen die Zunahme der Pflegebedürftigkeit seit 2001 abgenommen habe.
„In Schleswig-Holstein hat sich das Risiko verringert, im Alter pflegebedürftig zu werden. Das ist prinzipiell eine gute Nachricht. Allerdings gibt es eine ernüchternde Ausnahme. Und zwar, dass Demenz bei etwa 40% der Pflegebedürftigen festgestellt wird“, so Rathje-Hoffmann besorgt.

Es sei deshalb wichtig, sich intensiver mit den Auswirkungen von Demenz und den damit verbundenen Bedarfen auseinanderzusetzen. Auch zukünftig werde die Pflege älterer Menschen hauptsächlich von Familienangehörigen oder Bekannten übernommen werden.

„Die in diesem und im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze Eins und Zwei, sowie das Pflegezeitgesetz und das kommende Pflegeberufegesetz bringen weitgehende Verbesserungen und Veränderungen auf den Weg, die dringend notwendig waren“, so die CDU-Abgeordnete.

Weiterhin lege sie Wert darauf, dass die Pflege von Angehörigen die Pflegenden nicht selbst krank machen oder überfordern dürfe. Deshalb müsse weiterhin an Pflege- sowie Wohnkonzepten gearbeitet werden.

Ausbildungsbericht offenbart Nachwuchsprobleme bei der Polizei
CDU fordert Zukunftskonzept

 

In der Debatte über den Bericht zur Ausbildung bei der Landespolizei nannte CDU-Innenexperte Dr. Axel Bernstein zwei Entwicklungen besorgniserregend: Die Absenkungen der Voraussetzungen für die Einstellung und die hohe Zahl der Abbrecher.

„Ohne ein Zukunftskonzept für die Polizei wird der Innenminister den Personalbedarf nicht decken können“.

Die CDU sei überzeugt, dass in Zukunft mehr Personal bei der Polizei gebraucht werde. „Deshalb müssen wir die Ausbildungskapazitäten ausbauen. Bereits jetzt sind die Kapazitäten ausgeschöpft“, sagte Bernstein.

Ohne diesen Ausbau wäre die dauerhaft notwendige Ausbildung von 400 Anwärtern nicht leistbar. „Wir brauchen aber diese 400 mindestens, um eine Entlastung der Polizistinnen und Polizisten zu erreichen“, so der CDU-Abgeordnete.

Angesichts der zunehmenden Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt müsse allerdings auch die Qualität der Ausbildungseinrichtungen dringend verbessert werden.
„Jede Bundeswehrkaserne bietet heute mehr Komfort und mehr Freizeitmöglichkeiten. Der Rückgang der Bewerberzahlen zeigt spürbar, dass die Attraktivität des Polizeiberufes in Schleswig-Holstein ausbaufähig ist“, sagte Bernstein.

 

CDU bemängelt fehlende Auseinandersetzung mit „Schnüffeln“ bei Jugendlichen
Debatte über Bericht zur Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein

 

Vor über einem Jahr hatte der tragische Tod einer Schülerin bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Mädchen war in Folge des bis dahin weitgehend unbekannten Schnüffelns von Deospray ums Leben gekommen.

In diesem Jahr wurde vom Sozialministerium erstmals ein schriftlicher Bericht über die „Maßnahmen zu Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Für die CDU-Landtagsfraktion bemängelte der Abgeordnete Hans-Hinrich Neve, dass auf diese neue Suchtform im Bericht überhaupt nicht eingegangen wurde.
„Aktuelle Entwicklungen in der Sucht- und Drogenpolitik müssen berücksichtigt und in die Suchtkrankenhilfe einbezogen werden“, so Neve.

Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten belegt der Bericht allerdings, dass die in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommene Kommunalisierung nach einem bedarfsorientierten Indikatorenmodell sich bewährt hat.

Auffällig sei, dass vor allem Menschen mit Migrationshintergrund eine steigende Gruppe im Suchtbereich seien. Dies gelte vor allem beim Glücksspiel. Hier sei zu überlegen, wie diese Gruppe von der Suchtkrankenhilfe besser erreicht werden könne.

Im Sozialausschuss wird der Bericht nun weiter debattiert, um für noch bestehende Schwierigkeiten und Probleme im Bereich der Suchtarbeit Lösungen zu finden.

CDU-Fraktion lehnt Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ab
Debatte über Einwanderungrecht

Auf Antrag der FDP-Fraktion debattierte der Landtag heute über ein Einwanderungsrecht. Die Liberalen fordern ein Einwanderungsgesetzbuch, in dem alle Regeln des Aufenthaltsrechts zusammen gefasst werden sollen. Weiter sind unter anderem ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild, die Verbesserung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, eine Verbesserung der Förderung des Spracherwerbs, die grundsätzliche Zulassung von Mehrfachstaatsbürgerschaften, sowie die Einführung eines Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene vorgesehen.

Überschrieben ist der FDP-Antrag mit der Forderung nach einem „modernen“ Einwanderungsrecht. CDU-Innenexperte Dr. Axel Bernstein wies die Unterstellung, das geltende Recht sei „unmodern“ zurück. Zwar werde die Debatte über ein Einwanderungs- oder Zuwanderungsgesetz bereits seit mehreren Jahren mit unterschiedlicher Intensität geführt. Die Vorstellungen davon, was ein solches Gesetz leisten solle, seien unterschiedlich. Die geltenden Regeln seien allerdings alles andere als unmodern. So habe der OECD-Migrationsexperte Thomas Liebig Anfang 2015 in einem Interview mit der Zeit gesagt, Deutschland habe – zumindest für Hochqualifizierte – eines der liberalsten Zuwanderungsgesetze aller OECD-Staaten. Neue Instrumente brauche man nicht, im Detail könne man aber sicher noch nachbessern.

Manche der FDP-Forderungen seien unterstützenswert, beispielsweise die verbesserte Anerkennung von Bildungsabschlüssen oder der gezielten Sprachförderung.
Von dem am Beispiel Kanadas orientierten Punktesystem habe sich Kanada gerade allerdings entfernt. Inzwischen sei ein Jobangebot vor Ort das wichtigste Kriterium. Manche Migranten in Kanada müssten im Übrigen bis zu fünf Jahre auf eine Antwort von der Einwanderungsbehörde warten, was nicht gerade für Modernität spreche.
Im Hinblick auf ein generelles Kommunalwahlrecht für Menschen, die weder die deutsche noch eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben, wies Bernstein auf das Erfordernis einer Grundgesetzänderung hin. In der rechtswissenschaftlichen Welt werde diesbezüglich durchaus auch die Auffassung vertreten, dass eine solche Änderung aufgrund der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Absatz 3 des Grundgesetzes gar nicht möglich wäre. Bernstein stellte allerdings klar: „Abgesehen davon bleibe ich dabei: Das Wahlrecht ist Ausfluss der Staatsangehörigkeit.“