Waldprämie kann ab Ende der Woche beantragt werden

20.11.2020

Astrid Damerow, MdB, ermuntert Antragsberechtigte an der Westküste zum Mittelabruf

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) unterzeichnete die Richtlinie für die Beantragung von Waldprämien und eröffnet damit den Weg zum Mittelabruf. Ab Ende dieser Woche, können Waldbesitzerinnen und -besitzer nun die Waldprämien aus dem Corona-Konjunkturprogramm beantragen. Dazu erklärt Astrid Damerow, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

"Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gelungen, den Weg für die dringend benötigten Waldhilfen endlich freizumachen. Nach einer längeren Abstimmungsphase zwischen dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), kann die Waldprämie ab Ende dieser Woche online unter www.bundeswaldpraemie.de beziehungsweise schriftlich bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beantragt werden. Private und kommunale Waldbesitzer mit mindestens einem Hektar nachhaltig bewirtschaftetem und zertifiziertem Wald sind antragsberechtig und können 100 beziehungsweise 120 Euro pro Hektar Wald beantragen.", führt Astrid Damerow aus.

"Entscheidend ist, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch abfließen können und an eine forstwirtschaftliche Nutzung gebunden sind. Eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder, gerade in einer so waldarmen Region wie der Westküste, schützt das Klima, sichert die Biodiversität und liefert zudem den klimafreundlichen Rohstoff Holz.", so Damerow weiter.

Astrid Damerow fasst zusammen: "Nach den Waldschäden der vergangenen Jahre durch Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall, stellt der Bund nun insgesamt 700 Millionen Euro zusätzlich für die Waldhilfe zur Verfügung. 500 Millionen Euro davon sind direkt für die Waldbesitzer bestimmt, 200 Millionen Euro für das nachgelagerte Dienstleistungs- und Holzbaugewerbe. Ich möchte alle Antragsberechtigten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dazu ermuntern, die Hilfen zu beantragen und diese in ihren Wald zu investieren. Die niedrige Bagatellgrenze von nur einem Hektar ist bewusst niedrig gehalten worden und berücksichtigt damit auch die kleinteilige Waldstruktur der schleswig-holsteinischen Westküste."