Wiedereinführung der Meisterpflicht stellt Qualität im Handwerk sicher

29.10.2019

Mit einer Änderung der Handwerksordnung soll in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wiedereingeführt werden.

Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord, Astrid Damerow:

„Ich begrüße die Initiative der Koalitionsfraktionen, in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wiedereinzuführen. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist an klare und eindeutige Kriterien gebunden. Es geht um Handwerksberufe, die bereits vor 2004 einer Meisterpflicht unterlagen und deren Ausübung im Interesse der präventiven Gefahrenabwehr sowie einer hohen Qualitätssicherung bei der Ausbildung und der Arbeit einen Zulassungsvorbehalt begründen. Das ist dann der Fall, wenn die unsachgemäße Ausübung des Berufes zu Gesundheitsgefährdungen führen würde. Das Bundeswirtschaftsministerium und auch der Wirtschaftsausschuss des Bundestages haben über den Sommer Anhörungen dazu durchgeführt und im Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ die folgenden Berufe vorgeschlagen:

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. 

Handwerk, so heißt es, hat goldenen Boden und ist ein Teil des deutschen Mittelstandes. Unser Land ist bekannt dafür, dass Handwerksbetriebe eine ausgezeichnete Qualitätsarbeit leisten. Deshalb ist es richtig, insbesondere in Handwerksberufen mit besonderen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit die Meisterpflicht einzufordern.“